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Kurz angemerkt: Taiwahn — taiwarum?

Es mag die außen­poli­tis­che Sou­veränität von Deutsch­land (welche?) vielle­icht nicht nen­nenswert beschädi­gen, die Repub­lik Chi­na anders als zum Beispiel Palästi­na nicht anzuerken­nen — das muss man sich unge­fähr so vorstellen, dass sich die zuständi­gen Min­is­te­rien die Augen und/oder Ohren zuhal­ten und sagen, der jew­eilige Staat sei nicht da, als könne ein Land nach Belieben beschließen, dass ein anderes Land zu existieren aufhört, weil ein wiederum anderes Land der Ansicht ist, es sei nicht das Recht eines Volkes, frecher­weise nicht den Namen seines Staates zu ändern, nach­dem es sich selb­st diesen Namen angeeignet hat -, aber muss Deutsch­land dieses somit anscheinend quan­tenex­is­tente Land aus­gerech­net dergestalt ver­höh­nen, dass es als dessen Flagge die franzö­sis­che Kriegs­flagge aus­gibt?