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Kurz ange­merkt: Tai­wahn – tai­war­um?

Es mag die außen­po­li­ti­sche Sou­ve­rä­ni­tät von Deutsch­land (wel­che?) viel­leicht nicht nen­nens­wert beschä­di­gen, die Repu­blik Chi­na anders als zum Bei­spiel Palä­sti­na nicht anzu­er­ken­nen – das muss man sich unge­fähr so vor­stel­len, dass sich die zustän­di­gen Mini­ste­ri­en die Augen und/oder Ohren zuhal­ten und sagen, der jewei­li­ge Staat sei nicht da, als kön­ne ein Land nach Belie­ben beschlie­ßen, dass ein ande­res Land zu exi­stie­ren auf­hört, weil ein wie­der­um ande­res Land der Ansicht ist, es sei nicht das Recht eines Vol­kes, fre­cher­wei­se nicht den Namen sei­nes Staa­tes zu ändern, nach­dem es sich selbst die­sen Namen ange­eig­net hat -, aber muss Deutsch­land die­ses somit anschei­nend quan­ten­exi­sten­te Land aus­ge­rech­net der­ge­stalt ver­höh­nen, dass es als des­sen Flag­ge die fran­zö­si­sche Kriegs­flag­ge aus­gibt?