NetzfundstückeComputer
Gute Abonnements, schlechte Abonnements

Zu den Din­gen, die mir gele­gentlich als Aus­druck mein­er ver­meintlichen Rück­ständigkeit ange­lastet wer­den, gehört, dass ich mich von EDV-Abon­nements fern­halte. Ich weigere mich, Soft­ware zu mieten, eben­so wie nie­mand jemals erleben wird, dass ich aufhöre, Ton­träger zu kaufen, weil ich ja stattdessen auch für ein paar Groschen im Monat die Erlaub­nis mieten kann, stattdessen auf einem frem­den Com­put­er (“in der Cloud”) Musik zu hören. Was auf frem­den — auch Apples — Com­put­ern liegt, geht damit aber nicht nur in den Besitz dieses Frem­den über, son­dern kann von diesem auch jed­erzeit dem eige­nen Zugriff ent­zo­gen wer­den.

Die wohl meistver­bre­it­eten Abon­nements — diejeni­gen für irgendwelche Stream­ing­di­en­ste — haben hier­bei eine ver­tragliche Soll­bruch­stelle: Nach Ablauf des Mietver­trags ver­siegt die Medi­en­quelle ungeachtet des aktuellen Kon­sum­standes, also ein­schließlich noch nicht gehörter Musik und noch nicht gese­hen­er Episo­den, und alles, was man bis dahin “gesam­melt” hat­te, ist fort. Aus­gerech­net ein Nutzer mehrerer solch­er Dien­ste aber war es, der mich heute auf diese Mel­dung hin­wies:

Hewlett-Packard bietet unter dem Marken­na­men Instant Ink für manche sein­er Tin­ten­strahler eine Art Abo für Tin­ten­pa­tro­nen an. (…) Doch wer es kündigt, erhält nicht nur keine Tin­ten­pa­tro­nen mehr son­dern kann auch die aktuell genutzte Patrone nicht mehr nutzen, egal wie hoch oder niedrig deren Füll­stand ist.

Obwohl sich dieses “Abo” also genau so ver­hält wie die “Abos” bei TIDAL, Spo­ti­fy, Net­flix und so weit­er, führte diese Mel­dung zu vielfach­er Empörung: Wie kann ein Abon­nemen­tan­bi­eter es wagen, sein Eigen­tum nach dem Ver­tragsende nicht mehr zur Ver­fü­gung zu stellen? Zu sel­ten aber lese ich die sich mir auf­drän­gende Frage, warum das Wesen eines Abon­nements bei materiellen Gütern offen­bar anders ver­standen wird als bei imma­teriellen Gütern wie Dateien (“Streams”). Warum sollte eine Tin­ten­pa­trone wertvoller sein als ein Lied? Warum entschei­det man sich für Abon­nement statt Kauf, wenn man doch Eigen­tum statt Besitz erwartet?

Was unter­schei­det die cloud eigentlich von Erpres­sungstro­jan­ern?


Bescheuerte Ver­wen­dung des Wortes “zugeben” des Tages: Ein VW-Zuständi­ger habe “zugegeben”, über­schriftete “The Dri­ve”, dass voll­ständig autonom fahrende Autos vielle­icht niemals gebaut wer­den. Sakri­leg! Frev­el! Ket­zerei!

Senfecke:

  1. Nicht jedes Abon­nement bedeutet eine “Miete” (richtiger wohl: Lizen­zierung). Insofern wird kaum jemand über­rascht sein, dass nach Kündi­gung eines Soft­ware-Lizen­zver­trags (z.B. “Office 365”-Abo) die entsprechende Soft­ware nicht mehr ver­wen­det wer­den kann oder dass nach Kündi­gung des Ver­trags mit einem Stream­ing­di­en­stan­bi­eter kein Zugriff mehr auf den Dienst beste­ht.

    Ein Tin­ten­pa­tro­nen-Abon­nement ähnelt aber eher einem Zeitschriften­abon­nement, also einem Ver­trag über die Liefer­ung kör­per­lich­er Gegen­stände, die nach Liefer­ung in das Eigen­tum des Abon­nen­ten überge­hen (ver­gle­ich­bar: das “Abon­nieren” von Ver­brauchs­ge­gen­stän­den per Amazon-“Spar-Abo”). Dass nach Kündi­gung des Abos keine neuen Tin­ten­pa­tro­nen mehr geliefert wer­den, ist klar. Dass aber auch die bere­its geliefer­ten und noch nicht ver­braucht­en Patro­nen soft­ware­seit­ig gegen weit­ere Nutzung ges­per­rt wer­den, ist dur­chaus über­raschend (wenn man sich die Ver­trags­be­din­gun­gen nicht zur Gänze angeschaut hat, jeden­falls). Ich wäre auch sehr über­rascht, wenn nach Kündi­gung eines Zeitungsa­bos jemand vor der Tür ste­ht und die noch nicht gele­se­nen Zeitun­gen zurück­fordert …

    • Man lizen­ziert Zugang zu dem Her­steller gehören­den Tin­ten­pa­tro­nen. Läuft die Lizenz aus, erlis­cht das Zugangsrecht. Da sind Tin­ten­pa­tro­nen genau wie Onlin­eange­bote von Zeitun­gen: Man muss sie nicht zurück­geben — unge­le­sene Aus­gaben wer­den aber unge­le­sen bleiben müssen.

      • “Man lizen­ziert Zugang zu dem Her­steller gehören­den Tin­ten­pa­tro­nen. Läuft die Lizenz aus, erlis­cht das Zugangsrecht.”

        Ja, genau. Damit rech­net man allerd­ings beim Erhalt kör­per­lich­er Gegen­stände üblicher­weise nicht.

        • Wom­it man rech­net, wenn man etwas unter­schreibt, was man nicht gele­sen hat, ist für den Ver­tragspart­ner irrel­e­vant.

  2. Pingback: 124c41
  3. Autonome Autos sind also “AUT”,harhar!
    Flug­taxis haben keine Prob­leme mit Kinderwagens-Entscheidungsethizismen..mal über­legen.…
    Also die einzi­gen die “Ziel­erken­nung” noch inter­essiert sind 2 Vs:
    Vertei­di­gungsin­dus­trie und Ver­sicherun­gen…
    Ist vielle­icht etwas zugespitzt,aber wenn ums grosse Geld geht…
    sind die Bei­den heiss!

    Aqls ich 12 war und keine Ahnung hatte,kam es zum ersten Kon­takt mit einem Drück­er.
    Ex-Knac­ki of course,erklärt ein Punk­te-Sys­tem, nach dem er sein Geld bekäme.
    Wenn er soundso­viele Zettel machte…
    Er war die ganze Zeit nett und fre­undlich und man hat dann einige Zettel unter­schrieben und Zeitschriften abon­niert
    Das waren die End 70er, meine Lieben!

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