ComputerNetzfundstücke
Gute Abon­ne­ments, schlech­te Abonnements

Zu den Din­gen, die mir gele­gent­lich als Aus­druck mei­ner ver­meint­li­chen Rück­stän­dig­keit ange­la­stet wer­den, gehört, dass ich mich von EDV-Abon­ne­ments fern­hal­te. Ich wei­ge­re mich, Soft­ware zu mie­ten, eben­so wie nie­mand jemals erle­ben wird, dass ich auf­hö­re, Ton­trä­ger zu kau­fen, weil ich ja statt­des­sen auch für ein paar Gro­schen im Monat die Erlaub­nis mie­ten kann, statt­des­sen auf einem frem­den Com­pu­ter („in der Cloud“) Musik zu hören. Was auf frem­den – auch App­les – Com­pu­tern liegt, geht damit aber nicht nur in den Besitz die­ses Frem­den über, son­dern kann von die­sem auch jeder­zeit dem eige­nen Zugriff ent­zo­gen werden.

Die wohl meist­ver­brei­te­ten Abon­ne­ments – die­je­ni­gen für irgend­wel­che Strea­ming­dien­ste – haben hier­bei eine ver­trag­li­che Soll­bruch­stel­le: Nach Ablauf des Miet­ver­trags ver­siegt die Medi­en­quel­le unge­ach­tet des aktu­el­len Kon­sum­stan­des, also ein­schließ­lich noch nicht gehör­ter Musik und noch nicht gese­he­ner Epi­so­den, und alles, was man bis dahin „gesam­melt“ hat­te, ist fort. Aus­ge­rech­net ein Nut­zer meh­re­rer sol­cher Dien­ste aber war es, der mich heu­te auf die­se Mel­dung hinwies:

Hew­lett-Packard bie­tet unter dem Mar­ken­na­men Instant Ink für man­che sei­ner Tin­ten­strah­ler eine Art Abo für Tin­ten­pa­tro­nen an. (…) Doch wer es kün­digt, erhält nicht nur kei­ne Tin­ten­pa­tro­nen mehr son­dern kann auch die aktu­ell genutz­te Patro­ne nicht mehr nut­zen, egal wie hoch oder nied­rig deren Füll­stand ist.

Obwohl sich die­ses „Abo“ also genau so ver­hält wie die „Abos“ bei TIDAL, Spo­ti­fy, Net­flix und so wei­ter, führ­te die­se Mel­dung zu viel­fa­cher Empö­rung: Wie kann ein Abon­ne­mentan­bie­ter es wagen, sein Eigen­tum nach dem Ver­trags­en­de nicht mehr zur Ver­fü­gung zu stel­len? Zu sel­ten aber lese ich die sich mir auf­drän­gen­de Fra­ge, war­um das Wesen eines Abon­ne­ments bei mate­ri­el­len Gütern offen­bar anders ver­stan­den wird als bei imma­te­ri­el­len Gütern wie Datei­en („Streams“). War­um soll­te eine Tin­ten­pa­tro­ne wert­vol­ler sein als ein Lied? War­um ent­schei­det man sich für Abon­ne­ment statt Kauf, wenn man doch Eigen­tum statt Besitz erwartet?

Was unter­schei­det die cloud eigent­lich von Erpressungstrojanern?


Bescheu­er­te Ver­wen­dung des Wor­tes „zuge­ben“ des Tages: Ein VW-Zustän­di­ger habe „zuge­ge­ben“, über­schrif­te­te „The Dri­ve“, dass voll­stän­dig auto­nom fah­ren­de Autos viel­leicht nie­mals gebaut wer­den. Sakri­leg! Fre­vel! Ketzerei!

Senfecke:

  1. Nicht jedes Abon­ne­ment bedeu­tet eine „Mie­te“ (rich­ti­ger wohl: Lizen­zie­rung). Inso­fern wird kaum jemand über­rascht sein, dass nach Kün­di­gung eines Soft­ware-Lizenz­ver­trags (z.B. „Office 365“-Abo) die ent­spre­chen­de Soft­ware nicht mehr ver­wen­det wer­den kann oder dass nach Kün­di­gung des Ver­trags mit einem Strea­ming­dienst­an­bie­ter kein Zugriff mehr auf den Dienst besteht.

    Ein Tin­ten­pa­tro­nen-Abon­ne­ment ähnelt aber eher einem Zeit­schrif­ten­abon­ne­ment, also einem Ver­trag über die Lie­fe­rung kör­per­li­cher Gegen­stän­de, die nach Lie­fe­rung in das Eigen­tum des Abon­nen­ten über­ge­hen (ver­gleich­bar: das „Abon­nie­ren“ von Ver­brauchs­ge­gen­stän­den per Amazon-„Spar-Abo“). Dass nach Kün­di­gung des Abos kei­ne neu­en Tin­ten­pa­tro­nen mehr gelie­fert wer­den, ist klar. Dass aber auch die bereits gelie­fer­ten und noch nicht ver­brauch­ten Patro­nen soft­ware­sei­tig gegen wei­te­re Nut­zung gesperrt wer­den, ist durch­aus über­ra­schend (wenn man sich die Ver­trags­be­din­gun­gen nicht zur Gän­ze ange­schaut hat, jeden­falls). Ich wäre auch sehr über­rascht, wenn nach Kün­di­gung eines Zei­tungs­abos jemand vor der Tür steht und die noch nicht gele­se­nen Zei­tun­gen zurückfordert …

    • Man lizen­ziert Zugang zu dem Her­stel­ler gehö­ren­den Tin­ten­pa­tro­nen. Läuft die Lizenz aus, erlischt das Zugangs­recht. Da sind Tin­ten­pa­tro­nen genau wie Online­an­ge­bo­te von Zei­tun­gen: Man muss sie nicht zurück­ge­ben – unge­le­se­ne Aus­ga­ben wer­den aber unge­le­sen blei­ben müssen.

      • „Man lizen­ziert Zugang zu dem Her­stel­ler gehö­ren­den Tin­ten­pa­tro­nen. Läuft die Lizenz aus, erlischt das Zugangsrecht.“

        Ja, genau. Damit rech­net man aller­dings beim Erhalt kör­per­li­cher Gegen­stän­de übli­cher­wei­se nicht.

        • Womit man rech­net, wenn man etwas unter­schreibt, was man nicht gele­sen hat, ist für den Ver­trags­part­ner irrelevant.

  2. Pingback: 124c41
  3. Auto­no­me Autos sind also „AUT“,harhar!
    Flug­ta­xis haben kei­ne Pro­ble­me mit Kinderwagens-Entscheidungsethizismen..mal überlegen.…
    Also die ein­zi­gen die „Ziel­er­ken­nung“ noch inter­es­siert sind 2 Vs:
    Ver­tei­di­gungs­in­du­strie und Versicherungen…
    Ist viel­leicht etwas zugespitzt,aber wenn ums gro­sse Geld geht…
    sind die Bei­den heiss!

    Aqls ich 12 war und kei­ne Ahnung hatte,kam es zum ersten Kon­takt mit einem Drücker.
    Ex-Knacki of course,erklärt ein Punk­te-System, nach dem er sein Geld bekäme.
    Wenn er sound­so­vie­le Zet­tel machte…
    Er war die gan­ze Zeit nett und freund­lich und man hat dann eini­ge Zet­tel unter­schrie­ben und Zeit­schrif­ten abonniert
    Das waren die End 70er, mei­ne Lieben!

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