Zu den Dingen, die mir gelegentlich als Ausdruck meiner vermeintlichen Rückständigkeit angelastet werden, gehört, dass ich mich von EDV-Abonnements fernhalte. Ich weigere mich, Software zu mieten, ebenso wie niemand jemals erleben wird, dass ich aufhöre, Tonträger zu kaufen, weil ich ja stattdessen auch für ein paar Groschen im Monat die Erlaubnis mieten kann, stattdessen auf einem fremden Computer („in der Cloud“) Musik zu hören. Was auf fremden – auch Apples – Computern liegt, geht damit aber nicht nur in den Besitz dieses Fremden über, sondern kann von diesem auch jederzeit dem eigenen Zugriff entzogen werden.
Die wohl meistverbreiteten Abonnements – diejenigen für irgendwelche Streamingdienste – haben hierbei eine vertragliche Sollbruchstelle: Nach Ablauf des Mietvertrags versiegt die Medienquelle ungeachtet des aktuellen Konsumstandes, also einschließlich noch nicht gehörter Musik und noch nicht gesehener Episoden, und alles, was man bis dahin „gesammelt“ hatte, ist fort. Ausgerechnet ein Nutzer mehrerer solcher Dienste aber war es, der mich heute auf diese Meldung hinwies:
Hewlett-Packard bietet unter dem Markennamen Instant Ink für manche seiner Tintenstrahler eine Art Abo für Tintenpatronen an. (…) Doch wer es kündigt, erhält nicht nur keine Tintenpatronen mehr sondern kann auch die aktuell genutzte Patrone nicht mehr nutzen, egal wie hoch oder niedrig deren Füllstand ist.
Obwohl sich dieses „Abo“ also genau so verhält wie die „Abos“ bei TIDAL, Spotify, Netflix und so weiter, führte diese Meldung zu vielfacher Empörung: Wie kann ein Abonnementanbieter es wagen, sein Eigentum nach dem Vertragsende nicht mehr zur Verfügung zu stellen? Zu selten aber lese ich die sich mir aufdrängende Frage, warum das Wesen eines Abonnements bei materiellen Gütern offenbar anders verstanden wird als bei immateriellen Gütern wie Dateien („Streams“). Warum sollte eine Tintenpatrone wertvoller sein als ein Lied? Warum entscheidet man sich für Abonnement statt Kauf, wenn man doch Eigentum statt Besitz erwartet?
Was unterscheidet die cloud eigentlich von Erpressungstrojanern?
Bescheuerte Verwendung des Wortes „zugeben“ des Tages: Ein VW-Zuständiger habe „zugegeben“, überschriftete „The Drive“, dass vollständig autonom fahrende Autos vielleicht niemals gebaut werden. Sakrileg! Frevel! Ketzerei!
Nicht jedes Abonnement bedeutet eine „Miete“ (richtiger wohl: Lizenzierung). Insofern wird kaum jemand überrascht sein, dass nach Kündigung eines Software-Lizenzvertrags (z.B. „Office 365“-Abo) die entsprechende Software nicht mehr verwendet werden kann oder dass nach Kündigung des Vertrags mit einem Streamingdienstanbieter kein Zugriff mehr auf den Dienst besteht.
Ein Tintenpatronen-Abonnement ähnelt aber eher einem Zeitschriftenabonnement, also einem Vertrag über die Lieferung körperlicher Gegenstände, die nach Lieferung in das Eigentum des Abonnenten übergehen (vergleichbar: das „Abonnieren“ von Verbrauchsgegenständen per Amazon-„Spar-Abo“). Dass nach Kündigung des Abos keine neuen Tintenpatronen mehr geliefert werden, ist klar. Dass aber auch die bereits gelieferten und noch nicht verbrauchten Patronen softwareseitig gegen weitere Nutzung gesperrt werden, ist durchaus überraschend (wenn man sich die Vertragsbedingungen nicht zur Gänze angeschaut hat, jedenfalls). Ich wäre auch sehr überrascht, wenn nach Kündigung eines Zeitungsabos jemand vor der Tür steht und die noch nicht gelesenen Zeitungen zurückfordert …
Man lizenziert Zugang zu dem Hersteller gehörenden Tintenpatronen. Läuft die Lizenz aus, erlischt das Zugangsrecht. Da sind Tintenpatronen genau wie Onlineangebote von Zeitungen: Man muss sie nicht zurückgeben – ungelesene Ausgaben werden aber ungelesen bleiben müssen.
„Man lizenziert Zugang zu dem Hersteller gehörenden Tintenpatronen. Läuft die Lizenz aus, erlischt das Zugangsrecht.“
Ja, genau. Damit rechnet man allerdings beim Erhalt körperlicher Gegenstände üblicherweise nicht.
Womit man rechnet, wenn man etwas unterschreibt, was man nicht gelesen hat, ist für den Vertragspartner irrelevant.
Autonome Autos sind also „AUT“,harhar!
Flugtaxis haben keine Probleme mit Kinderwagens-Entscheidungsethizismen..mal überlegen.…
Also die einzigen die „Zielerkennung“ noch interessiert sind 2 Vs:
Verteidigungsindustrie und Versicherungen…
Ist vielleicht etwas zugespitzt,aber wenn ums grosse Geld geht…
sind die Beiden heiss!
Aqls ich 12 war und keine Ahnung hatte,kam es zum ersten Kontakt mit einem Drücker.
Ex-Knacki of course,erklärt ein Punkte-System, nach dem er sein Geld bekäme.
Wenn er soundsoviele Zettel machte…
Er war die ganze Zeit nett und freundlich und man hat dann einige Zettel unterschrieben und Zeitschriften abonniert
Das waren die End 70er, meine Lieben!