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Kurz angemerkt zum Recht auf Rausch

Während Bier­brauer sich über­rascht zeigen, dass Schriftze­ichen auf Flaggen eine Bedeu­tung haben kön­nen, nutzten Men­schen, die für das frag­würdi­ge Recht ein­ste­hen, anderen Leuten, die sich schon am befreien­den Duft von Tabak und Teer nicht so recht erfreuen kön­nen, kün­ftig auch son­stige Sub­stanzen in die Atem­luft zu blasen, wie jedes Jahr das erschreck­end erträgliche Wet­ter für einen ihrer Aufmärsche, und obwohl ich jedes Ver­ständ­nis für die Idee habe, dass es, wenn schon die Tödlichkeit von Zigaret­ten bere­its mit aufge­druck­ten Warn­hin­weisen poli­tisch akzep­tiert wird, eine bedauer­liche Fehlen­twick­lung ist, dass erstens man sich und andere mit Tabakqualm, nicht aber nur sich selb­st mit Hero­in oder Kokain, als läge die Entschei­dung über die Dul­dung allein in der Größe und Kaufkraft der agieren­den Lob­by­is­ten und als wäre die Besteuerung von Hero­in und Kokain also alles, was sie von ein­er hiesi­gen Legal­isierung tren­nt, umbrin­gen darf und zweit­ens Her­stel­lung und Ver­trieb von hoch­prozentigem Fusel, der allein den Zweck der Selb­stvergif­tung erfüllt, was auf uns Sin­gle-Malt-Genießer ein eher schäbiges Licht wirft, obwohl wir jew­eils aufzuhören zu trinken ver­suchen, bevor wir eine Wirkung bemerken, weil uns alles Weit­ere des Genuss­es beraubte, erlaubt bleibt, schlüge ich, würde ich gefragt, eine Ergänzung zur Forderung der Cannabis­be­für­worter vor, die besagte, dass erlaubt sein möge, was nie­man­den stört, also zunächst ein­mal alles, was geruch­sarm zu kon­sum­ieren ist, und anschließend alles, was in den eige­nen vier Wän­den stat­tfind­et, und alles Weit­ere in dem Moment, in dem es — nicht: der Kon­sument selb­st, denn für dessen etwaige, legale Dachschä­den sind bere­its Spezial­is­ten ver­füg­bar — irgen­deinem unbeteiligten Pas­san­ten die Leben­squal­ität ein­schränkt, mit hohen Strafen belegt wer­den sollte, aber aus genau diesem Grund werde ich wahrschein­lich nicht gefragt; Glück gehabt.