Ist ja schon gut, ich schreibe ja schon etwas dazu:
Karl-Theodor zu Guttenberg hat heute Mittag sein “Amt” niedergelegt. Jetzt kann man sich natürlich bequem zurücklehnen und sich freuen, man kann seine Abtrittsrede (etwa auf sueddeutsche.de zu lesen) aber auch analysieren und heute Nacht nicht mehr ruhig schlafen können.
Selbige Rede nämlich war letzten Endes nichts anderes als ein aufgeblasenes Gezeter, wie gemein doch alle zu ihm, dem Herrn Minister, seien, weil sie ihn nicht mehr nur nach seiner “Arbeit” bewerteten, sondern auch nach seinen privaten Verfehlungen. Andere an seiner Stelle wären froh, wäre dem so, aber der Herr Minister bekommt ja nicht genug:
Ich trage bis zur Stunde Verantwortung in einem fordernden Amt.
Das ist aber auch ein schrecklich zeitaufwendiges Amt, dieses Verteidigungsministerium. Deutschland wird von Feinden ja geradezu umzingelt; jedenfalls dort, wo sich seine Soldaten unter der Führung des Herrn Verteidigungsministers aufhalten. Ihren Wunsch, Ihr, Herr zu Guttenberg, Tun ausschließlich auf politischer Ebene zu bewerten, hätten Sie allerdings schon viel eher äußern sollen, zum Beispiel, als nach Ihrem Amtsantritt klar wurde, dass sich am Sterben für Deutschlands Freiheit am Hindukusch nichts ändern würde.
Wohl niemand wird leicht, geschweige denn leichtfertig, das Amt aufgeben wollen, an dem das ganze Herzblut hängt. Ein Amt, das Verantwortung für viele Menschen und deren Leben beinhaltet.
“Herzblut”, Alterspension, ist doch alles der gleiche Krempel. Aber danke nochmals, dass Sie, Herr zu Guttenberg, das mit der Verantwortung noch mal erwähnten, denn so kann ich Sie nun fragen: Wo war denn Ihre Verantwortung, als jüngst weitere Soldaten, die ihr unterstellt waren, ihre sterbliche Hülle verließen (vulgo: fielen)?
Ich war immer bereit, zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen meiner Kräfte erreicht.
Das war aber auch ein harter Kampf, allein mit der BILD gegen die eigene Moral zu kämpfen; und jetzt hat die blöde Moral auch noch gewonnen!
Das kann sich ein Politiker wahrlich nicht erlauben.
Insofern: Gute Entscheidung!


Wie wäre es mit dem Verdacht einer Unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß §§ 51, 106UrhG? Mal sehen, ob die StA das öffentliche Interesse bejaht, § 109 UrhG, oder ob ein böser Anwalt einen Verletzten dazu bewegen kann, Strafantrag zu stellen.
Vegleiche mit Hitler sind stets willkommen.