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Kurz verlinkt VI: Wer Extrem-Wind sät, wird Sturm ernten.

Es scheint tat­säch­lich nicht viel zu passieren auf der Welt, und so beschloss man bei SPIEGEL Online gestern, über Wind zu bericht­en, der vor 14 Jahren beson­ders stark blies. Und weil man immer­hin erkan­nt hat, dass das nun keine die Welt bewe­gende Mel­dung ist, griff man auf Boule­vard­meth­o­d­en zurück und gab dem Artikel fol­gende Über­schrift:

Extrem-Wind

Ist das nicht hüb­sch? :)

Apro­pos hüb­sch:

Ein Urteil (PDF ) des Amts­gerichts (AG) Frank­furt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Jan­u­ar 2010 kön­nte das lukra­tive Erlös­mod­ell mit Massen­abmah­nun­gen auf­grund von Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen ins Wanken brin­gen. Der Amt­srichter ver­weigerte dem abmah­nen­den Anwalt die Erstat­tung der einge­forderten Gebühren durch den Abgemah­n­ten.

Da es doch son­st in diesem Jahr schon wieder nur wenig pos­i­tives aus der Welt der Juris­tik durch die Nachricht­en getra­gen wird:

Innen­min­is­ter de Maiz­ière hat seine Staatssekretärin Rogall-Grothe zur offiziellen IT-Beauf­tragten des Bun­des berufen. Mit Com­put­ern hat­te sie bis­lang nur wenig zu tun.

(…)

Rogall-Grothe kann immer­hin darauf ver­weisen, dass sie ab 2006 als Abteilungslei­t­erin für Ver­fas­sungsrecht, Ver­wal­tungsrecht und Völk­er- und Euro­parecht im Innen­min­is­teri­um gewisse Berührungspunk­te mit mod­ern­er Rechen­tech­nik hat­te. Damals näm­lich set­zte sie sich mit der Geset­zeskon­for­mität von Wahlcom­put­ern und dem The­ma Daten­schutz auseinan­der.

Die Geset­zeskon­for­mität von Wahlcom­put­ern. Ich bin ger­adezu außer mir vor Begeis­terung. (Muss man so ein Ding eigentlich mal aus der Nähe gese­hen haben, um die Geset­zes­lage über­prüfen zu kön­nen?)

Man ernenne mich zum Wirtschaftsmin­is­ter! Ich habe schon mal Geld aus­gegeben, das dürfte als Qual­i­fika­tion reichen.


Und um den Text dann doch noch mit einem Grin­sen zu been­den: Dass Frauen eine lange Leitung haben, ist jet­zt wis­senschaftlich erwiesen. Wer zulet­zt lacht, lacht am besten, sagt der Volksmund. Ein Kom­men­ta­tor auf Welt.de fragt fol­gerichtig: Ob das am Schei­dungs- und Unter­halt­srecht liegt?