In den NachrichtenWirtschaft
„Wie vie­le Mil­li­ar­den brau­chen Sie?“

(Aus aktu­el­lem Anlass mal wie­der ein wenig Lai­en­wirt­schaft. Ergän­zun­gen sind will­kom­men – tat­säch­lich ist dies nicht mein Fach­ge­biet.)

Den Nach­rich­ten – Ver­lin­kung lei­der uner­wünscht – ist gegen­wär­tig zu ent­neh­men, dass wie jedes Jahr dar­über nach­ge­dacht wird, die höchst­ver­schul­de­ten deut­schen Bun­des­län­der, dar­un­ter das Saar­land, ein­fach weg­zu­fu­sio­nie­ren. Was aus den Schul­den des jewei­li­gen Lan­des wer­den soll, ist dabei lei­der nicht klar gere­gelt; wahr­schein­lich gehen die­se dann in das Port­fo­lio des über­neh­men­den Lan­des über. Viel­leicht möch­te Frank­reich uns das Saar­land ja immer noch abneh­men.

Dabei ist das mit den Schul­den doch eigent­lich seit 2009 so gut wie erle­digt:: Ber­lin, Bre­men, das Saar­land, Sach­sen-Anhalt und Schles­wig-Hol­stein dür­fen nur noch bis Ende 2019 Schul­den machen, danach ist Schluss; in ande­ren Wor­ten: Dem immensen Schul­den­berg darf danach nichts mehr hin­zu­ge­fügt wer­den. Zum Ver­gleich: Wenn ich ein paar hun­dert Mil­lio­nen Euro Schul­den hät­te und sechs­ein­halb Jah­re Auf­schub für die Rück­zah­lung erbä­te, mei­ne Bank wäre nicht mehr all­zu freund­lich zu mir – aber ich bin ja kein Land.

Inter­es­sant ist das Kon­so­li­die­rungs­hil­fen­ge­setz (Kon­sul, hi, ähm, KonsHilfG) aber auch für die­je­ni­gen zu lesen, die bis­her noch nicht ver­stan­den haben, wie­so es im Volks­mund heißt, der Staat zie­he sei­nen Bür­gern das Geld aus der Tasche, denn der geplan­te Schul­den­ab­bau (es heißt, wohl­ge­merkt, Schul­den­brem­se, nicht Schul­den­prell­bock – es wird also nichts abrupt ange­hal­ten, es dau­ert künf­tig nur etwas län­ger) geht natür­lich nicht ein­fach so. Die Län­der bekom­men jedes Jahr ins­ge­samt 800 Mil­lio­nen Euro für die Por­to­kas­se spen­diert, die sie dann bis 2020 spa­ren sol­len. Woher die­se 800 Mil­lio­nen kom­men, ist natür­lich eben­falls gesetz­lich gere­gelt (§ 3 KonsHilfG):

Die sich aus der Gewäh­rung der Kon­so­li­die­rungs­hil­fen erge­ben­de Finan­zie­rungs­last wird hälf­tig von Bund und Län­dern getra­gen. Der Anteil des Bun­des an den Zah­lun­gen nach § 1 Absatz 2 beträgt jähr­lich 400 Mil­lio­nen Euro.

Legen­de: Der Bund, das sind die Steu­er­zah­ler, und die Län­der, das sind eben­falls die Steu­er­zah­ler; nur eben die­je­ni­gen, die blö­der­wei­se in den Län­dern woh­nen, die mit ihrem Geld bes­ser umge­hen kön­nen. Wer vor 2020 inner­halb Deutsch­lands umzie­hen möch­te, soll­te sich also eines der Bun­des­län­der aus­su­chen, die nicht im KonsHilfG auf­ge­führt sind. Man weiß ja nie.

Die 800 Mil­lio­nen Euro sind übri­gens offen­bar nicht dafür gedacht, damit Schul­den abzu­bau­en; § 2 Abs. 1 KonsHilfG stellt die­se Finanz­sprit­ze viel­mehr als net­tes Geschenk dar:

Gewähr­te Kon­so­li­die­rungs­hil­fen blei­ben bei der Ermitt­lung des Finan­zie­rungs­sal­dos unbe­rück­sich­tigt.

Selbst, wenn also bis 2020 besag­te Län­der ein aus­ge­gli­che­nes Sal­do vor­wei­sen kön­nen, wer­den die ins­ge­samt 800 Mil­lio­nen Euro sozu­sa­gen schlicht aus den Büchern gestri­chen. Man möch­te ja kein Bun­des­land unnö­tig bestra­fen. Und wenn sie das nicht schaf­fen? Tja, dann gibt’s halt im ent­spre­chen­den Jahr kein Extra­bon­bon aus dem Topf und einen mah­nen­den Blick (§ 2 Abs. 3 KonsHilfG):

Wird die Ein­hal­tung der Ober­gren­zen des Finan­zie­rungs­sal­dos nach Absatz 2 nicht fest­ge­stellt, ver­warnt der Sta­bi­li­täts­rat das betrof­fe­ne Land. Der Anspruch des betrof­fe­nen Lan­des auf Kon­so­li­die­rungs­hil­fe für die­ses Jahr ent­fällt.

Zum Ver­gleich: Die Bun­des­län­der haben 2012 ins­ge­samt einen Schul­den­berg von fast 649 Mil­li­ar­den Euro auf­ge­häuft, Ten­denz stei­gend. Dass der Euro Deutsch­land von den lästi­gen Pflich­ten aus dem Ver­trag von Maas­tricht befreit hat (für den es 2003 immer­hin noch eine Jubi­lä­ums­brief­mar­ke gab), ist da viel­leicht zumin­dest ein inter­es­sier­tes „Oho!“ wert.

Noch­mals zum Ver­gleich: Die Schweiz, größ­ter Ein­zel­gläu­bi­ger Deutsch­lands und außer­halb der Euro­zo­ne lie­gend, hat zur­zeit (mit Stand von jetzt gera­de) eine täg­li­che Neu­ver­schul­dung von minus 3,463 Mil­lio­nen Euro.

Peter Bofin­ger – das war der „Wirt­schafts­wei­se“, der sta­bi­le Wäh­run­gen für Teu­fels­zeug hält – hat gesagt, es sei falsch, Schul­den mit Metho­den zu bekämp­fen, die Ver­lu­ste für Gläu­bi­ger bedeu­ten könn­ten. Viel­leicht soll­ten wir Deutsch­land ein­fach an die Schweiz anglie­dern.

Mit Aus­nah­me des Saar­lands, ver­steht sich.

(Mit Dank an L.!)