Behindertenparkplätze sind eine bemerkenswerte Erfindung des Sozialsystems, dienen sie doch meist dazu, es gebrechlichen — vulgo eben behinderten — Personen zu ermöglichen, ohne einen allzu großen Umweg die Strecke vom Parkplatz zum gewünschten eigentlichen Ziel zurücklegen zu können. (Ähnliches gilt für Frauenparkplätze.)
“Wie behindert muss man sein?” ist in der Jugendsprache eine häufige Floskel. Nun: Wie behindert muss man sein? Voraussetzung zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes ist eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales etwa erklärt:
Außergewöhnlich gehbehindert ist die Person, die sich wegen der Schwere ihrer Behinderung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen kann.
Dies scheint nur zu gelten, wenn beide Beine komplett fehlen:
Nur noch ein Bein zu haben reicht nicht aus, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
“Sie sind doch nicht behindert, Sie haben doch immer noch ein Bein!”
Ich würde ja sagen, diese Argumentation steht auf wackligen Beinen.

das ist aber beinhart recherchiert.
Du hast vollkommen Recht!
TL;DR
Hä?