Eine der etwas seltsameren Funktionen von Android ist die Anzeige des so genannten “Sperrbildschirms” (oder lockscreens — scheußliches Wort). Legt man es kurz zur Seite und wartet, bis der Bildschirm ausgeht, wird das Gerät in der Regel “gesperrt”. Das bedeutet im Standardfall: Man sieht einen langweiligen Bildschirm mit ’ner Uhr und unten so einem Schiebeding, das man nur nach rechts schieben muss, um sein Smartphone wieder benutzen zu können. Keine relevanten Informationen (außer “wie spät ist es denn?!”), obwohl auf dem Bildschirm viel Platz dafür wäre. (Der Sicherheit dient’s eh nicht: PIN-Eingabe ist optional.)
Abhilfe schafft das Widget “DashClock”. DashClock ist eine quelloffene Android-app, die sich als alternativer Sperrbildschirm verwenden lässt und die man als Erweiterungsentwickler um allerlei Spielereien erweitern kann. Unter Android 4.2 (AOSP-Version, unter herstellerseitig angepassten Android-Versionen könnte sich das Vorgehen ein wenig unterscheiden) geht das folgendermaßen:
Zunächst muss man nach erfolgter Installation von DashClock (etwa aus dem Play Store heraus) den Sperrbildschirm aufrufen (also den Bildschirm aus- und wieder einschalten) und ihn ganz nach links wischen (also den Bildschirm “nach rechts verschieben”), bis die Seite, die nur ein “Plus”-Zeichen enthält, erscheint. Dies ist der Bearbeitungsmodus. Dieses Pluszeichen ist zu berühren.
Eine alphabetisch sortierte Liste an verfügbaren “Widgets” sollte erscheinen, “DashClock” unter ihnen. Nach der Auswahl von DashClock wird es möglich sein, die anzuzeigenden Elemente auszuwählen und durch Ziehen an eine geeignete Stelle zu verschieben. Unten befindet sich ein Feld mit der Beschriftung “Erweiterungen hinzufügen”, über das etwaige installierte Erweiterungen (dazu unten mehr) zur Verfügung stehen.
Sind alle gewünschten Informationen vorhanden, kann das Einstellungsmenü per Druck auf das “Häkchen” oben links geschlossen werden. Noch immer im Bearbeitungsmodus kann man nun nochmals überprüfen, ob man nichts vergessen hat (natürlich lässt sich alles auch später noch anpassen):
Nun muss der neue DashClock-Bildschirm nur noch nach rechts verschoben (gedrückt halten und ziehen) werden, um an die Stelle des bisherigen Sperrbildschirms zu treten, und die Einrichtung ist erfolgreich abgeschlossen:
In meinem Beispiel habe ich außer den mitgelieferten Anwendungen “Wetter” (zu Demonstrationszwecken) und “Datum/Uhrzeit” auch den Twitter-Client Falcon Pro eingebunden, der seit einigen Tagen standardmäßig eine eigene DashClock-Erweiterung mitbringt. Etliche weitere dieser Erweiterungen, sogar für ungelesene Facebook- und WhatsApp-Nachrichten, den Batterieladestand und viele andere Anzeigemöglichkeiten, lassen sich per Play Store installieren, sie lassen sich dann über den Einstellungs-“Knopf” oben rechts im Sperrbildschirm (hierfür wie oben beschrieben wieder in den Bearbeitungsmodus wechseln) hinzufügen.
Zu beachten ist jedoch, dass jede Erweiterung wiederum ein wenig Batteriekapazität benötigt. Man sollte daher Aufwand und Nutzen in jedem Fall einzeln abwägen.






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Tja, ist das wirklich so? Ist es erlaubt, fremde Screenshots einzubinden? Überlege.
Und, da wir gerade dabei sind: Hast Du die Anforderungen an die Qellenangabe erfüllt?
Anforderungen?
Screenshots, auf denen ausschließlich freie Software zu sehen ist, sind nach meinem Kenntnisstand gemeinfrei. Auch wenn ein Dritter es abbildet, ist alles Gezeigte doch nicht sein Eigentum.
Ich würde dir lediglich zustimmen, dass Hotlinking nicht in Ordnung wäre — tu ich aber quasi nie.
Schade, dass Falcon Pro ab heute nicht mehr von neuen Interessenten genutzt werden kann. Die Twitter API 1.1 lässt nur 100.000 User pro App zu, was leider kürzlich erreicht wurde. Früher oder später werden also alle guten Twitter-Clients dicht gemacht.
Der Autor überlegt sich momentan einen Weg, Piraterie einzudämmen. “Legale” Nutzer sind etwa 45.000 (etwa 40.000 per Google Play und einige, etwa ich, per AndroidPIT).
Seit wann wird dadurch das Bild urheberrechtsfrei? Was macht es im Sinne des § 51 UrhG erforderlich (…sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist), ein fremdes Bild zu nutzen? Der Link allein genügt nicht, den Anforderungen an Qellenangaben zu genügen.
Das veröffentlichte Werk ist freie Software, das Bild besitzt nicht die nötige Schöpfungshöhe, um als geschütztes Werk zu gelten. (Der gezeigte Screenshot enthält keinerlei “geistiges Eigentum” des Erstellers desselben.) Screenshots sind ja keine Fotografien, die stets Eigenleistung des Fotografen voraussetzen. Die Lizenz zur Verbreitung eines Screenshots darf folglich nur derjenige erteilen, dem die Software “gehört” — da die Software jedoch frei ist, kann niemand ein exklusives Verwertungsrecht beantragen.
So weit meine Laien-Rechtsauffassung.
Dann lebe ruhig und in Frieden.
Sagst du so leicht!
Juristen immer. Hinterhältig.
Warum? Schau’ Dir doch einfach mal das Bild genau an: Also ich kriege so ein Design nur mit einigem Aufwand hin. Wenn darin keine Schöpfungeshöhe liegen soll… . Indessen kommt es darauf auch gar nicht an.
Ich habe Dich jedenfalls gewarnt.
Das ist Android 4.x und sonst nix. Was für ein Aufwand muss da her?
Ich sehe da eine Collage bestehend aus Pixel- und Vektorgrafiken, die wohl irgend jemand erschaffen und zu einem Layout komponiert haben dürfte.
… und die Komposition hernach unter eine freie Lizenz gestellt, ja.
Du hattest die Schöpfungshöhe bestritte; um die Lizenz geht es nicht. Und jetzt beschäftige Dich bitte selbst mit § 51 UrhG, den ich hier nicht umsonst zitiert habe. Es geht, um es Dir einfacher zu machen, nicht um die Nutzung eines selbst erstellten Screenshots, sondern um die Nutzung eines fremden.
Korrekt. Aber Screenshots sind — anders als Fotografien — keine Kunstwerke, sondern dokumentieren einen Zustand. Ob ich diesen Zustand nun bildlich festhalte oder ob es ein anderer tut — das Ergebnis ist (anders als bei Fotografien) genau identisch. Ein “fremder” Screenshot mag zwar fremde Urheberschaft haben, die Nutzungsrechte am Motiv liegen jedoch unveräußerlich bei jedem Menschen (die Android-Lizenz sollte dir bekannt sein).
Du verrennst Dich. Ich werde noch etwas genauer: Bitte beschäftige Dich im Rahmen vorbezeichneter Vorschrift mit dem Prinzip der Erforderlichkeit.
Ich würde mich eher auf die Zitierfreiheit berufen. Oder gilt die wiederum nicht, wenn man besagten Screenshot selbst anfertigen könnte?
Ja, genau das ist der Punkt: Die Zitierfreiheit im Sinne des § 51 UrhG erfordert auch, dass es notwendig=erforderlich ist (..sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.), genau dieses (und kein anderes) Bild zu nutzen. In Deinem Falle ist der von Dir genutzte, fremde Screenshot nicht notwendig. Es könnte auch irgendein beliebiges anderes Bild Androids sein, welches Du selbst anfertigen/kaufen könntest. Denn es geht hier nicht um den Screenshot, also um das Foto selbst, mit dem Du Dich auseinandersetzt, sondern um die abgebildete Oberfläche Androids. Ginge es um das Foto selbst, würdest Du Dich also mit dem Foto, oder mit dem Entwerfer, auseinandersetzen, wäre die Lage anders zu beurteilen.
Ich verstehe. Dann tausche ich den Screenshot oben mal aus. Danke für den Hinweis.
Alternativ könntest Du Dich noch mit dem Arrangement des Screenshots selbst künstlerisch auseinandersetzen, um Deinen Beitrag zu bereichern ;-)
Hab’ ich doch: Trist und irgendwie zu leer.
Oder für die Zukunft: Klaue das Bild, schnipple es zurecht, entferne alle Metadaten und gib vor, es selbst erstellt zu haben.
Ich fürchte, dafür bin ich nicht verdorben genug.
Dann unterlasse eben die Behauptung. Sie wirkt eh so unprofessionell, wie derjenige, der bei einer Verkehrskontrolle angibt, lediglich ein einziges Bier getrunken zu haben.
Darum behaupte ich ja nicht.
Hallo Guter.
Ging’s nicht eigentlich um die Sinnhaltigkeit des Sperrbildschirms? Na dann kann ich ja auch noch was aus der Gesichtsöffnung bröckeln lassen:
Dieser ganze DashClock (AAAAAAHRRRG)-Wahn kommt aus der Schmuddelecke derjenigen, die auch ihren Desktop (und höchstwahrscheinlich auch ihren Schreibtisch) gerne mit Verknüpfungen (resp. KRAM) vollmüllen. Wer brav ordentlich auch seinen Bildschirm immer schön sauber hält, der hat auch auf Schlaufonen (bitte hilf, dieses schöne deutsche Wort durchzusetzen (-; ) einen Startbildschirm ohne eine einzige Verknüpfung. Programme startet der IT-Privatier am Desktop über die Schnellstartleistenverküpfungen, am Schlauphon über (z.B.) SwipePad. Der Startbildschirm dient einzig und allein der Information, mithin sinnvollerweise mit Simple Calendar Widget o. ä. bestückt.
Na gut, ich ziehe die Konklusion selbst, auch die Besten sind manchmal wie vernagelt (-:
Ein Sperrbildschirm, wie ich ihn mir wünsche, würde den normalen Start-(=Info)Bildschirm sperren. Verdammt, warum zunächst das System sperren und dann nachträglich über ein Master-Widget gewünschte Info-Widgets rektivieren (und dann auch noch in ungewohnter Art und Weise), und nicht einfach den normalen (Info-)Bildschirm gegen das Öffnen/Verändern sperren, aber die Hintergrundaktualisierungen erlauben?
Wenn das aus offensichtlichen, nur wieder mal mir nicht bekannten Gründen unmöglich ist: Bitte entschulige die Störung.
lg
t.
Ach, ich glaube, so schlau sind die Fone nicht. Sonst wären sie wählerischer, was ihre Bediener betrifft. Ich selbst verzichte, seit ich Launchy (beziehungsweise den FindAndRunRobot) kenne, weitgehend auf Schnellstart- und sonstige Menüs. Dass der Browser und das Mailprogramm immer noch da sind: Gewohnheit. Dafür ist mein Desktop voller Zeug. Allein drei “musste mal irgendwann sortieren”-Ordner, seit Jahren. Natürlich auch Rainlendar und dergleichen — so viel Platz ist gerade npch.
Ich glaube, es ist möglich, den Sperrbildschirm komplett zu deaktivieren. Sagt das Internet. Ich bin nur zu faul dazu. Sage ich. Außerdem mag ich Spielereien. Selbst “Hirnfick 2.0” ist voll davon.
Nego.
Natürlich verzichtet man auf Menüs und Launcher, keine Frage. Aber die Talkleiste/Quicklaunchbar/Superbar, die man ja regelmäßig eingeblendet läßt wg. Systray-Infos, einfach sinnlos Platz wegnehmen zu lassen (Caschy und Konsorten blamieren sich regelmäßig mit Bildschirmfotos Ihrer antiästhetischen Startbildschirmruinen) — da paßt doch alles rein, was man so braucht?! Hat gegenüber Rainlender u. ä. den Vorteil, daß man von überall Zugriff hat und den “Zurück zum Heimatbildschirm”-Vorgang spart.
Nun gut, ist akademisch wie “Briefmarken aus Zeitersparnis quer und nicht längs ablecken, schmeckt auch besser”.
Warum sollte ich wollen, den Sperrbildschirm zu deaktivieren? Ist doch sinnvoll, ein blinkendes Schlaufon aufzuwecken und sofort (ohne Musterzeichnerei/Pineingabe) zu wissen, daß doch wieder nur der olle Sternenstaubdödel einen Senf.…
t.
Heimatbildschirm? Watis? Ich hab’ nur einen. ;-)
Von welcher Jahreszeit handelt dieses Lied?
“Ist so kalt der Winter…”
“Ägypten?”
Ich trink noch einen letzten, dann bin ich komplett abgeschossen. Ich heute übrigens zu einer Rotte Spamjugendlicher vor dem Wodkaregal: “Seid Ihr Genuß- oder Wirkungstrinker?” Die natürlich nur “Blödglotz”. Dann haben sie (schon wieder: natürlich) irgendwas teures gekauft… Wir reden von Wodka, den Bettelprinzen allen Fusels… Owe, man müßte Mehusalems Alter erreichen und könnte doch nichts ausrichten.
Nacht.
t.
Wodka? Guter schmeckt nach nichts, schlechter schmeckt nach Zungenbelag. Die Jugend heutzutage. Wenn ich mich wegknallen will, trinke ich Rum. Das wirkt immer. Darum tu ich das selten in Gesellschaft. Schmeckt auch widerlich.