Nerdkrams
Dash­Clock: Auf dass der Sperr­bild­schirm von Android end­lich einen Sinn erge­ben möge!

Eine der etwas selt­sa­me­ren Funk­tio­nen von Android ist die Anzei­ge des so genann­ten „Sperr­bild­schirms“ (oder lockscreens – scheuß­li­ches Wort). Legt man es kurz zur Sei­te und war­tet, bis der Bild­schirm aus­geht, wird das Gerät in der Regel „gesperrt“. Das bedeu­tet im Stan­dard­fall: Man sieht einen lang­wei­li­gen Bild­schirm mit ’ner Uhr und unten so einem Schie­be­ding, das man nur nach rechts schie­ben muss, um sein Smart­phone wie­der benut­zen zu kön­nen. Kei­ne rele­van­ten Infor­ma­tio­nen (außer „wie spät ist es denn?!“), obwohl auf dem Bild­schirm viel Platz dafür wäre. (Der Sicher­heit dient’s eh nicht: PIN-Ein­ga­be ist optio­nal.)

Android-Sperrbildschirm

Abhil­fe schafft das Wid­get „Dash­Clock“. Dash­Clock ist eine quell­of­fe­ne Android-app, die sich als alter­na­ti­ver Sperr­bild­schirm ver­wen­den lässt und die man als Erwei­te­rungs­ent­wick­ler um aller­lei Spie­le­rei­en erwei­tern kann. Unter Android 4.2 (AOSP-Ver­si­on, unter her­stel­ler­sei­tig ange­pass­ten Android-Ver­sio­nen könn­te sich das Vor­ge­hen ein wenig unter­schei­den) geht das fol­gen­der­ma­ßen:

Zunächst muss man nach erfolg­ter Instal­la­ti­on von Dash­Clock (etwa aus dem Play Store her­aus) den Sperr­bild­schirm auf­ru­fen (also den Bild­schirm aus- und wie­der ein­schal­ten) und ihn ganz nach links wischen (also den Bild­schirm „nach rechts ver­schie­ben“), bis die Sei­te, die nur ein „Plus“-Zeichen ent­hält, erscheint. Dies ist der Bear­bei­tungs­mo­dus. Die­ses Plus­zei­chen ist zu berüh­ren.

Android-Sperrbildschirm mit Pluszeichen

Eine alpha­be­tisch sor­tier­te Liste an ver­füg­ba­ren „Wid­gets“ soll­te erschei­nen, „Dash­Clock“ unter ihnen. Nach der Aus­wahl von Dash­Clock wird es mög­lich sein, die anzu­zei­gen­den Ele­men­te aus­zu­wäh­len und durch Zie­hen an eine geeig­ne­te Stel­le zu ver­schie­ben. Unten befin­det sich ein Feld mit der Beschrif­tung „Erwei­te­run­gen hin­zu­fü­gen“, über das etwa­ige instal­lier­te Erwei­te­run­gen (dazu unten mehr) zur Ver­fü­gung ste­hen.

DashClock-Einstellungen

Sind alle gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen vor­han­den, kann das Ein­stel­lungs­me­nü per Druck auf das „Häk­chen“ oben links geschlos­sen wer­den. Noch immer im Bear­bei­tungs­mo­dus kann man nun noch­mals über­prü­fen, ob man nichts ver­ges­sen hat (natür­lich lässt sich alles auch spä­ter noch anpas­sen):

DashClock-Vorschau

Nun muss der neue Dash­Clock-Bild­schirm nur noch nach rechts ver­scho­ben (gedrückt hal­ten und zie­hen) wer­den, um an die Stel­le des bis­he­ri­gen Sperr­bild­schirms zu tre­ten, und die Ein­rich­tung ist erfolg­reich abge­schlos­sen:

Android-Sperrbildschirm mit DashClock

In mei­nem Bei­spiel habe ich außer den mit­ge­lie­fer­ten Anwen­dun­gen „Wet­ter“ (zu Demon­stra­ti­ons­zwecken) und „Datum/Uhrzeit“ auch den Twit­ter-Cli­ent Fal­con Pro ein­ge­bun­den, der seit eini­gen Tagen stan­dard­mä­ßig eine eige­ne Dash­Clock-Erwei­te­rung mit­bringt. Etli­che wei­te­re die­ser Erwei­te­run­gen, sogar für unge­le­se­ne Face­book- und Whats­App-Nach­rich­ten, den Bat­te­rie­la­de­stand und vie­le ande­re Anzei­ge­mög­lich­kei­ten, las­sen sich per Play Store instal­lie­ren, sie las­sen sich dann über den Einstellungs-„Knopf“ oben rechts im Sperr­bild­schirm (hier­für wie oben beschrie­ben wie­der in den Bear­bei­tungs­mo­dus wech­seln) hin­zu­fü­gen.

Zu beach­ten ist jedoch, dass jede Erwei­te­rung wie­der­um ein wenig Bat­te­rie­ka­pa­zi­tät benö­tigt. Man soll­te daher Auf­wand und Nut­zen in jedem Fall ein­zeln abwä­gen.

Senfecke:

  1. .

    ..und das Bild den “nor­ma­len” Sperr­bild­schirm von Android 4 zeigt, liegt kein Urhe­ber­rechts­ver­stoß vor. Auf so etwas muss man aber auch erst mal kom­men.

    Tja, ist das wirk­lich so? Ist es erlaubt, frem­de Screen­shots ein­zu­bin­den? Über­le­ge.

    • Anfor­de­run­gen?

      Screen­shots, auf denen aus­schließ­lich freie Soft­ware zu sehen ist, sind nach mei­nem Kennt­nis­stand gemein­frei. Auch wenn ein Drit­ter es abbil­det, ist alles Gezeig­te doch nicht sein Eigen­tum.

      Ich wür­de dir ledig­lich zustim­men, dass Hot­lin­king nicht in Ord­nung wäre – tu ich aber qua­si nie.

  2. Scha­de, dass Fal­con Pro ab heu­te nicht mehr von neu­en Inter­es­sen­ten genutzt wer­den kann. Die Twit­ter API 1.1 lässt nur 100.000 User pro App zu, was lei­der kürz­lich erreicht wur­de. Frü­her oder spä­ter wer­den also alle guten Twit­ter-Cli­ents dicht gemacht.

  3. Der Autor über­legt sich momen­tan einen Weg, Pira­te­rie ein­zu­däm­men. „Lega­le“ Nut­zer sind etwa 45.000 (etwa 40.000 per Goog­le Play und eini­ge, etwa ich, per Andro­id­PIT).

  4. Seit wann wird dadurch das Bild urhe­ber­rechts­frei? Was macht es im Sin­ne des § 51 UrhG erfor­der­lich (…sofern die Nut­zung in ihrem Umfang durch den beson­de­ren Zweck gerecht­fer­tigt ist), ein frem­des Bild zu nut­zen? Der Link allein genügt nicht, den Anfor­de­run­gen an Qel­len­an­ga­ben zu genü­gen.

  5. Das ver­öf­fent­lich­te Werk ist freie Soft­ware, das Bild besitzt nicht die nöti­ge Schöp­fungs­hö­he, um als geschütz­tes Werk zu gel­ten. (Der gezeig­te Screen­shot ent­hält kei­ner­lei „gei­sti­ges Eigen­tum“ des Erstel­lers des­sel­ben.) Screen­shots sind ja kei­ne Foto­gra­fien, die stets Eigen­lei­stung des Foto­gra­fen vor­aus­set­zen. Die Lizenz zur Ver­brei­tung eines Screen­shots darf folg­lich nur der­je­ni­ge ertei­len, dem die Soft­ware „gehört“ – da die Soft­ware jedoch frei ist, kann nie­mand ein exklu­si­ves Ver­wer­tungs­recht bean­tra­gen.

    So weit mei­ne Lai­en-Rechts­auf­fas­sung.

  6. War­um? Schau‘ Dir doch ein­fach mal das Bild genau an: Also ich krie­ge so ein Design nur mit eini­gem Auf­wand hin. Wenn dar­in kei­ne Schöp­fun­ges­hö­he lie­gen soll… . Indes­sen kommt es dar­auf auch gar nicht an.
    Ich habe Dich jeden­falls gewarnt.

  7. Ich sehe da eine Col­la­ge bestehend aus Pixel- und Vek­tor­gra­fi­ken, die wohl irgend jemand erschaf­fen und zu einem Lay­out kom­po­niert haben dürf­te.

  8. Du hat­test die Schöp­fungs­hö­he bestrit­te; um die Lizenz geht es nicht. Und jetzt beschäf­ti­ge Dich bit­te selbst mit § 51 UrhG, den ich hier nicht umsonst zitiert habe. Es geht, um es Dir ein­fa­cher zu machen, nicht um die Nut­zung eines selbst erstell­ten Screen­shots, son­dern um die Nut­zung eines frem­den.

  9. Kor­rekt. Aber Screen­shots sind – anders als Foto­gra­fien – kei­ne Kunst­wer­ke, son­dern doku­men­tie­ren einen Zustand. Ob ich die­sen Zustand nun bild­lich fest­hal­te oder ob es ein ande­rer tut – das Ergeb­nis ist (anders als bei Foto­gra­fien) genau iden­tisch. Ein „frem­der“ Screen­shot mag zwar frem­de Urhe­ber­schaft haben, die Nut­zungs­rech­te am Motiv lie­gen jedoch unver­äu­ßer­lich bei jedem Men­schen (die Android-Lizenz soll­te dir bekannt sein).

  10. Du ver­rennst Dich. Ich wer­de noch etwas genau­er: Bit­te beschäf­ti­ge Dich im Rah­men vor­be­zeich­ne­ter Vor­schrift mit dem Prin­zip der Erfor­der­lich­keit.

  11. Ich wür­de mich eher auf die Zitier­frei­heit beru­fen. Oder gilt die wie­der­um nicht, wenn man besag­ten Screen­shot selbst anfer­ti­gen könn­te?

  12. Ja, genau das ist der Punkt: Die Zitier­frei­heit im Sin­ne des § 51 UrhG erfor­dert auch, dass es notwendig=erforderlich ist (..sofern die Nut­zung in ihrem Umfang durch den beson­de­ren Zweck gerecht­fer­tigt ist.), genau die­ses (und kein ande­res) Bild zu nut­zen. In Dei­nem Fal­le ist der von Dir genutz­te, frem­de Screen­shot nicht not­wen­dig. Es könn­te auch irgend­ein belie­bi­ges ande­res Bild Andro­ids sein, wel­ches Du selbst anfertigen/kaufen könn­test. Denn es geht hier nicht um den Screen­shot, also um das Foto selbst, mit dem Du Dich aus­ein­an­der­setzt, son­dern um die abge­bil­de­te Ober­flä­che Andro­ids. Gin­ge es um das Foto selbst, wür­dest Du Dich also mit dem Foto, oder mit dem Ent­wer­fer, aus­ein­an­der­set­zen, wäre die Lage anders zu beur­tei­len.

  13. Alter­na­tiv könn­test Du Dich noch mit dem Arran­ge­ment des Screen­shots selbst künst­le­risch aus­ein­an­der­set­zen, um Dei­nen Bei­trag zu berei­chern ;-)

  14. Oder für die Zukunft: Klaue das Bild, schnipp­le es zurecht, ent­fer­ne alle Meta­da­ten und gib vor, es selbst erstellt zu haben.

  15. Dann unter­las­se eben die Behaup­tung. Sie wirkt eh so unpro­fes­sio­nell, wie der­je­ni­ge, der bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le angibt, ledig­lich ein ein­zi­ges Bier getrun­ken zu haben.

  16. Hal­lo Guter.

    Ging’s nicht eigent­lich um die Sinn­hal­tig­keit des Sperr­bild­schirms? Na dann kann ich ja auch noch was aus der Gesichts­öff­nung bröckeln las­sen:
    Die­ser gan­ze Dash­Clock (AAAAAAHRRRG)-Wahn kommt aus der Schmud­del­ecke der­je­ni­gen, die auch ihren Desk­top (und höchst­wahr­schein­lich auch ihren Schreib­tisch) ger­ne mit Ver­knüp­fun­gen (resp. KRAM) voll­mül­len. Wer brav ordent­lich auch sei­nen Bild­schirm immer schön sau­ber hält, der hat auch auf Schlaufo­nen (bit­te hilf, die­ses schö­ne deut­sche Wort durch­zu­set­zen (-; ) einen Start­bild­schirm ohne eine ein­zi­ge Ver­knüp­fung. Pro­gram­me star­tet der IT-Pri­va­tier am Desk­top über die Schnell­start­lei­sten­ver­küp­fun­gen, am Schlau­phon über (z.B.) Swi­pe­Pad. Der Start­bild­schirm dient ein­zig und allein der Infor­ma­ti­on, mit­hin sinn­vol­ler­wei­se mit Simp­le Calen­dar Wid­get o. ä. bestückt.
    Na gut, ich zie­he die Kon­klu­si­on selbst, auch die Besten sind manch­mal wie ver­na­gelt (-:
    Ein Sperr­bild­schirm, wie ich ihn mir wün­sche, wür­de den nor­ma­len Start-(=Info)Bildschirm sper­ren. Ver­dammt, war­um zunächst das System sper­ren und dann nach­träg­lich über ein Master-Wid­get gewünsch­te Info-Wid­gets rek­ti­vie­ren (und dann auch noch in unge­wohn­ter Art und Wei­se), und nicht ein­fach den nor­ma­len (Info-)Bildschirm gegen das Öffnen/Verändern sper­ren, aber die Hin­ter­grund­ak­tua­li­sie­run­gen erlau­ben?
    Wenn das aus offen­sicht­li­chen, nur wie­der mal mir nicht bekann­ten Grün­den unmög­lich ist: Bit­te ent­schu­li­ge die Stö­rung.

    lg
    t.

  17. Ach, ich glau­be, so schlau sind die Fone nicht. Sonst wären sie wäh­le­ri­scher, was ihre Bedie­ner betrifft. Ich selbst ver­zich­te, seit ich Laun­chy (bezie­hungs­wei­se den Find­An­d­Run­Ro­bot) ken­ne, weit­ge­hend auf Schnell­start- und son­sti­ge Menüs. Dass der Brow­ser und das Mail­pro­gramm immer noch da sind: Gewohn­heit. Dafür ist mein Desk­top vol­ler Zeug. Allein drei „muss­te mal irgend­wann sortieren“-Ordner, seit Jah­ren. Natür­lich auch Rain­len­dar und der­glei­chen – so viel Platz ist gera­de npch.

    Ich glau­be, es ist mög­lich, den Sperr­bild­schirm kom­plett zu deak­ti­vie­ren. Sagt das Inter­net. Ich bin nur zu faul dazu. Sage ich. Außer­dem mag ich Spie­le­rei­en. Selbst „Hirn­fick 2.0“ ist voll davon.

  18. Nego.
    Natür­lich ver­zich­tet man auf Menüs und Laun­cher, kei­ne Fra­ge. Aber die Talkleiste/Quicklaunchbar/Superbar, die man ja regel­mä­ßig ein­ge­blen­det läßt wg. Systray-Infos, ein­fach sinn­los Platz weg­neh­men zu las­sen (Caschy und Kon­sor­ten bla­mie­ren sich regel­mä­ßig mit Bild­schirm­fo­tos Ihrer anti­äs­the­ti­schen Start­bild­schirm­rui­nen) – da paßt doch alles rein, was man so braucht?! Hat gegen­über Rain­len­der u. ä. den Vor­teil, daß man von über­all Zugriff hat und den „Zurück zum Heimatbildschirm“-Vorgang spart.
    Nun gut, ist aka­de­misch wie „Brief­mar­ken aus Zeit­er­spar­nis quer und nicht längs ablecken, schmeckt auch bes­ser“.

    War­um soll­te ich wol­len, den Sperr­bild­schirm zu deak­ti­vie­ren? Ist doch sinn­voll, ein blin­ken­des Schlaufon auf­zu­wecken und sofort (ohne Musterzeichnerei/Pineingabe) zu wis­sen, daß doch wie­der nur der olle Ster­nen­staubdödel einen Senf.…

    t.

  19. Von wel­cher Jah­res­zeit han­delt die­ses Lied?
    „Ist so kalt der Win­ter…“
    „Ägyp­ten?“

    Ich trink noch einen letz­ten, dann bin ich kom­plett abge­schos­sen. Ich heu­te übri­gens zu einer Rot­te Spam­ju­gend­li­cher vor dem Wod­ka­re­gal: „Seid Ihr Genuß- oder Wir­kungs­trin­ker?“ Die natür­lich nur „Blöd­glotz“. Dann haben sie (schon wie­der: natür­lich) irgend­was teu­res gekauft… Wir reden von Wod­ka, den Bet­tel­prin­zen allen Fusels… Owe, man müß­te Mehu­sa­lems Alter errei­chen und könn­te doch nichts aus­rich­ten.
    Nacht.
    t.

  20. Wod­ka? Guter schmeckt nach nichts, schlech­ter schmeckt nach Zun­gen­be­lag. Die Jugend heut­zu­ta­ge. Wenn ich mich weg­knal­len will, trin­ke ich Rum. Das wirkt immer. Dar­um tu ich das sel­ten in Gesell­schaft. Schmeckt auch wider­lich.

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