Nerdkrams
DashClock: Auf dass der Sperrbildschirm von Android endlich einen Sinn ergeben möge!

Eine der etwas selt­sameren Funk­tio­nen von Android ist die Anzeige des so genan­nten “Sper­rbild­schirms” (oder lockscreens — scheußlich­es Wort). Legt man es kurz zur Seite und wartet, bis der Bild­schirm aus­ge­ht, wird das Gerät in der Regel “ges­per­rt”. Das bedeutet im Stan­dard­fall: Man sieht einen lang­weili­gen Bild­schirm mit ’ner Uhr und unten so einem Schiebe­d­ing, das man nur nach rechts schieben muss, um sein Smart­phone wieder benutzen zu kön­nen. Keine rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen (außer “wie spät ist es denn?!”), obwohl auf dem Bild­schirm viel Platz dafür wäre. (Der Sicher­heit dient’s eh nicht: PIN-Eingabe ist option­al.)

Android-Sperrbildschirm

Abhil­fe schafft das Wid­get “Dash­Clock”. Dash­Clock ist eine quellof­fene Android-app, die sich als alter­na­tiv­er Sper­rbild­schirm ver­wen­den lässt und die man als Erweiterungsen­twick­ler um aller­lei Spiel­ereien erweit­ern kann. Unter Android 4.2 (AOSP-Ver­sion, unter her­steller­seit­ig angepassten Android-Ver­sio­nen kön­nte sich das Vorge­hen ein wenig unter­schei­den) geht das fol­gen­der­maßen:

Zunächst muss man nach erfol­gter Instal­la­tion von Dash­Clock (etwa aus dem Play Store her­aus) den Sper­rbild­schirm aufrufen (also den Bild­schirm aus- und wieder ein­schal­ten) und ihn ganz nach links wis­chen (also den Bild­schirm “nach rechts ver­schieben”), bis die Seite, die nur ein “Plus”-Zeichen enthält, erscheint. Dies ist der Bear­beitungsmodus. Dieses Plusze­ichen ist zu berühren.

Android-Sperrbildschirm mit Pluszeichen

Eine alpha­betisch sortierte Liste an ver­füg­baren “Wid­gets” sollte erscheinen, “Dash­Clock” unter ihnen. Nach der Auswahl von Dash­Clock wird es möglich sein, die anzuzeigen­den Ele­mente auszuwählen und durch Ziehen an eine geeignete Stelle zu ver­schieben. Unten befind­et sich ein Feld mit der Beschrif­tung “Erweiterun­gen hinzufü­gen”, über das etwaige instal­lierte Erweiterun­gen (dazu unten mehr) zur Ver­fü­gung ste­hen.

DashClock-Einstellungen

Sind alle gewün­scht­en Infor­ma­tio­nen vorhan­den, kann das Ein­stel­lungs­menü per Druck auf das “Häkchen” oben links geschlossen wer­den. Noch immer im Bear­beitungsmodus kann man nun nochmals über­prüfen, ob man nichts vergessen hat (natür­lich lässt sich alles auch später noch anpassen):

DashClock-Vorschau

Nun muss der neue Dash­Clock-Bild­schirm nur noch nach rechts ver­schoben (gedrückt hal­ten und ziehen) wer­den, um an die Stelle des bish­eri­gen Sper­rbild­schirms zu treten, und die Ein­rich­tung ist erfol­gre­ich abgeschlossen:

Android-Sperrbildschirm mit DashClock

In meinem Beispiel habe ich außer den mit­geliefer­ten Anwen­dun­gen “Wet­ter” (zu Demon­stra­tionszweck­en) und “Datum/Uhrzeit” auch den Twit­ter-Client Fal­con Pro einge­bun­den, der seit eini­gen Tagen stan­dard­mäßig eine eigene Dash­Clock-Erweiterung mit­bringt. Etliche weit­ere dieser Erweiterun­gen, sog­ar für unge­le­sene Face­book- und What­sApp-Nachricht­en, den Bat­terielade­stand und viele andere Anzeigemöglichkeit­en, lassen sich per Play Store instal­lieren, sie lassen sich dann über den Einstellungs-“Knopf” oben rechts im Sper­rbild­schirm (hier­für wie oben beschrieben wieder in den Bear­beitungsmodus wech­seln) hinzufü­gen.

Zu beacht­en ist jedoch, dass jede Erweiterung wiederum ein wenig Bat­terieka­paz­ität benötigt. Man sollte daher Aufwand und Nutzen in jedem Fall einzeln abwä­gen.

Senfecke:

  1. .

    ..und das Bild den “nor­malen” Sper­rbild­schirm von Android 4 zeigt, liegt kein Urhe­ber­rechtsver­stoß vor. Auf so etwas muss man aber auch erst mal kom­men.

    Tja, ist das wirk­lich so? Ist es erlaubt, fremde Screen­shots einzu­binden? Über­lege.

    • Anforderun­gen?

      Screen­shots, auf denen auss­chließlich freie Soft­ware zu sehen ist, sind nach meinem Ken­nt­nis­stand geme­in­frei. Auch wenn ein Drit­ter es abbildet, ist alles Gezeigte doch nicht sein Eigen­tum.

      Ich würde dir lediglich zus­tim­men, dass Hotlink­ing nicht in Ord­nung wäre — tu ich aber qua­si nie.

  2. Schade, dass Fal­con Pro ab heute nicht mehr von neuen Inter­essen­ten genutzt wer­den kann. Die Twit­ter API 1.1 lässt nur 100.000 User pro App zu, was lei­der kür­zlich erre­icht wurde. Früher oder später wer­den also alle guten Twit­ter-Clients dicht gemacht.

  3. Der Autor über­legt sich momen­tan einen Weg, Pira­terie einzudäm­men. “Legale” Nutzer sind etwa 45.000 (etwa 40.000 per Google Play und einige, etwa ich, per Android­PIT).

  4. Seit wann wird dadurch das Bild urhe­ber­rechts­frei? Was macht es im Sinne des § 51 UrhG erforder­lich (…sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den beson­deren Zweck gerecht­fer­tigt ist), ein fremdes Bild zu nutzen? Der Link allein genügt nicht, den Anforderun­gen an Qel­lenangaben zu genü­gen.

  5. Das veröf­fentlichte Werk ist freie Soft­ware, das Bild besitzt nicht die nötige Schöp­fung­shöhe, um als geschütztes Werk zu gel­ten. (Der gezeigte Screen­shot enthält kein­er­lei “geistiges Eigen­tum” des Erstellers des­sel­ben.) Screen­shots sind ja keine Fotografien, die stets Eigen­leis­tung des Fotografen voraus­set­zen. Die Lizenz zur Ver­bre­itung eines Screen­shots darf fol­glich nur der­jenige erteilen, dem die Soft­ware “gehört” — da die Soft­ware jedoch frei ist, kann nie­mand ein exk­lu­sives Ver­w­er­tungsrecht beantra­gen.

    So weit meine Laien-Recht­sauf­fas­sung.

  6. Warum? Schau’ Dir doch ein­fach mal das Bild genau an: Also ich kriege so ein Design nur mit einigem Aufwand hin. Wenn darin keine Schöp­fungeshöhe liegen soll… . Indessen kommt es darauf auch gar nicht an.
    Ich habe Dich jeden­falls gewarnt.

  7. Ich sehe da eine Col­lage beste­hend aus Pix­el- und Vek­tor­grafiken, die wohl irgend jemand erschaf­fen und zu einem Lay­out kom­poniert haben dürfte.

  8. Du hat­test die Schöp­fung­shöhe bestritte; um die Lizenz geht es nicht. Und jet­zt beschäftige Dich bitte selb­st mit § 51 UrhG, den ich hier nicht umson­st zitiert habe. Es geht, um es Dir ein­fach­er zu machen, nicht um die Nutzung eines selb­st erstell­ten Screen­shots, son­dern um die Nutzung eines frem­den.

  9. Kor­rekt. Aber Screen­shots sind — anders als Fotografien — keine Kunst­werke, son­dern doku­men­tieren einen Zus­tand. Ob ich diesen Zus­tand nun bildlich fes­thalte oder ob es ein ander­er tut — das Ergeb­nis ist (anders als bei Fotografien) genau iden­tisch. Ein “fremder” Screen­shot mag zwar fremde Urhe­ber­schaft haben, die Nutzungsrechte am Motiv liegen jedoch unveräußer­lich bei jedem Men­schen (die Android-Lizenz sollte dir bekan­nt sein).

  10. Du ver­rennst Dich. Ich werde noch etwas genauer: Bitte beschäftige Dich im Rah­men vor­beze­ich­neter Vorschrift mit dem Prinzip der Erforder­lichkeit.

  11. Ich würde mich eher auf die Zitier­frei­heit berufen. Oder gilt die wiederum nicht, wenn man besagten Screen­shot selb­st anfer­ti­gen kön­nte?

  12. Ja, genau das ist der Punkt: Die Zitier­frei­heit im Sinne des § 51 UrhG erfordert auch, dass es notwendig=erforderlich ist (..sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den beson­deren Zweck gerecht­fer­tigt ist.), genau dieses (und kein anderes) Bild zu nutzen. In Deinem Falle ist der von Dir genutzte, fremde Screen­shot nicht notwendig. Es kön­nte auch irgen­dein beliebiges anderes Bild Androids sein, welch­es Du selb­st anfertigen/kaufen kön­ntest. Denn es geht hier nicht um den Screen­shot, also um das Foto selb­st, mit dem Du Dich auseinan­der­set­zt, son­dern um die abge­bildete Ober­fläche Androids. Gin­ge es um das Foto selb­st, würdest Du Dich also mit dem Foto, oder mit dem Entwer­fer, auseinan­der­set­zen, wäre die Lage anders zu beurteilen.

  13. Alter­na­tiv kön­ntest Du Dich noch mit dem Arrange­ment des Screen­shots selb­st kün­st­lerisch auseinan­der­set­zen, um Deinen Beitrag zu bere­ich­ern ;-)

  14. Oder für die Zukun­ft: Klaue das Bild, schnip­ple es zurecht, ent­ferne alle Meta­dat­en und gib vor, es selb­st erstellt zu haben.

  15. Dann unter­lasse eben die Behaup­tung. Sie wirkt eh so unpro­fes­sionell, wie der­jenige, der bei ein­er Verkehrskon­trolle angibt, lediglich ein einziges Bier getrunk­en zu haben.

  16. Hal­lo Guter.

    Ging’s nicht eigentlich um die Sinnhaltigkeit des Sper­rbild­schirms? Na dann kann ich ja auch noch was aus der Gesicht­söff­nung bröck­eln lassen:
    Dieser ganze Dash­Clock (AAAAAAHRRRG)-Wahn kommt aus der Schmud­d­elecke der­jeni­gen, die auch ihren Desk­top (und höchst­wahrschein­lich auch ihren Schreibtisch) gerne mit Verknüp­fun­gen (resp. KRAM) vollmüllen. Wer brav ordentlich auch seinen Bild­schirm immer schön sauber hält, der hat auch auf Schlau­fo­nen (bitte hilf, dieses schöne deutsche Wort durchzuset­zen (-; ) einen Start­bild­schirm ohne eine einzige Verknüp­fung. Pro­gramme startet der IT-Pri­vati­er am Desk­top über die Schnell­startleis­ten­verküp­fun­gen, am Schlauphon über (z.B.) SwipePad. Der Start­bild­schirm dient einzig und allein der Infor­ma­tion, mithin sin­nvoller­weise mit Sim­ple Cal­en­dar Wid­get o. ä. bestückt.
    Na gut, ich ziehe die Kon­klu­sion selb­st, auch die Besten sind manch­mal wie ver­nagelt (-:
    Ein Sper­rbild­schirm, wie ich ihn mir wün­sche, würde den nor­malen Start-(=Info)Bildschirm sper­ren. Ver­dammt, warum zunächst das Sys­tem sper­ren und dann nachträglich über ein Mas­ter-Wid­get gewün­schte Info-Wid­gets rek­tivieren (und dann auch noch in unge­wohn­ter Art und Weise), und nicht ein­fach den nor­malen (Info-)Bildschirm gegen das Öffnen/Verändern sper­ren, aber die Hin­ter­grun­dak­tu­al­isierun­gen erlauben?
    Wenn das aus offen­sichtlichen, nur wieder mal mir nicht bekan­nten Grün­den unmöglich ist: Bitte entschulige die Störung.

    lg
    t.

  17. Ach, ich glaube, so schlau sind die Fone nicht. Son­st wären sie wäh­lerisch­er, was ihre Bedi­ener bet­rifft. Ich selb­st verzichte, seit ich Launchy (beziehungsweise den Fin­d­An­dRun­Ro­bot) kenne, weit­ge­hend auf Schnell­start- und son­stige Menüs. Dass der Brows­er und das Mail­pro­gramm immer noch da sind: Gewohn­heit. Dafür ist mein Desk­top voller Zeug. Allein drei “musste mal irgend­wann sortieren”-Ordner, seit Jahren. Natür­lich auch Rain­len­dar und der­gle­ichen — so viel Platz ist ger­ade npch.

    Ich glaube, es ist möglich, den Sper­rbild­schirm kom­plett zu deak­tivieren. Sagt das Inter­net. Ich bin nur zu faul dazu. Sage ich. Außer­dem mag ich Spiel­ereien. Selb­st “Hirn­fick 2.0” ist voll davon.

  18. Nego.
    Natür­lich verzichtet man auf Menüs und Launch­er, keine Frage. Aber die Talkleiste/Quicklaunchbar/Superbar, die man ja regelmäßig einge­blendet läßt wg. Systray-Infos, ein­fach sinn­los Platz weg­nehmen zu lassen (Caschy und Kon­sorten blamieren sich regelmäßig mit Bild­schirm­fo­tos Ihrer antiäs­thetis­chen Start­bild­schirm­ru­inen) — da paßt doch alles rein, was man so braucht?! Hat gegenüber Rain­len­der u. ä. den Vorteil, daß man von über­all Zugriff hat und den “Zurück zum Heimatbildschirm”-Vorgang spart.
    Nun gut, ist akademisch wie “Brief­marken aus Zeit­erspar­nis quer und nicht längs ableck­en, schmeckt auch bess­er”.

    Warum sollte ich wollen, den Sper­rbild­schirm zu deak­tivieren? Ist doch sin­nvoll, ein blink­endes Schlau­fon aufzuweck­en und sofort (ohne Musterzeichnerei/Pineingabe) zu wis­sen, daß doch wieder nur der olle Ster­nen­staub­dödel einen Senf.…

    t.

  19. Von welch­er Jahreszeit han­delt dieses Lied?
    “Ist so kalt der Win­ter…”
    “Ägypten?”

    Ich trink noch einen let­zten, dann bin ich kom­plett abgeschossen. Ich heute übri­gens zu ein­er Rotte Spamju­gendlich­er vor dem Wod­kare­gal: “Seid Ihr Genuß- oder Wirkungstrinker?” Die natür­lich nur “Blöd­glotz”. Dann haben sie (schon wieder: natür­lich) irgend­was teures gekauft… Wir reden von Wod­ka, den Bet­tel­prinzen allen Fusels… Owe, man müßte Mehusalems Alter erre­ichen und kön­nte doch nichts aus­richt­en.
    Nacht.
    t.

  20. Wod­ka? Guter schmeckt nach nichts, schlechter schmeckt nach Zun­gen­be­lag. Die Jugend heutzu­tage. Wenn ich mich wegk­nallen will, trinke ich Rum. Das wirkt immer. Darum tu ich das sel­ten in Gesellschaft. Schmeckt auch wider­lich.

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