MusikIn den Nachrichten
Kurz verlinkt CXXVI: Schutz frisst.

Wie reagiert man als pro­gres­sive Regierung eigentlich so auf die Mel­dung, dass fiese Raub­mord­kopier­er län­derüber­greifend die besten Kun­den der Musikin­dus­trie sind? Wom­öglich, indem sie file­shar­ing urhe­ber­rechtlich geschützten Mate­ri­als legal­isiert oder schnelles Inter­net sub­ven­tion­iert.

Blöder­weise lebe ich in Deutsch­land und habe also keine pro­gres­sive Regierung am Ende mein­er poli­tis­chen Nahrungs­kette ste­hen, son­dern die rück­ständi­gen Grützköpfe von der CDU. Und was macht so eine CDU, wenn sie was von Dateitausch per Inter­net hört? Kor­rekt: Kurz Ver­wün­schun­gen murmeln, dann Gegen­maß­nah­men ergreifen.

Das Bun­desk­abi­nett hat am Mittwoch einen Geset­zen­twurf beschlossen, der die soge­nan­nte Schutz­dauer für die Rechte an Musikauf­nah­men von 50 auf 70 Jahre ver­längern soll.

Das ist sich­er nur Zufall, nach­dem zum Beispiel die ersten Veröf­fentlichun­gen der Bea­t­les (bekan­ntlich vor eini­gen Jahren mit großem Tamm­tamm neu aufgelegt) ger­ade 50 Jahre alt gewor­den sind. Eine Schutzfrist von 70 Jahren hätte da einen inter­es­san­ten Neben­ef­fekt: Man kön­nte sich beina­he sich­er sein, dass auch der let­zte der beteiligten Musik­er nicht mehr lange lebt, wenn diese zusät­zliche Zeitspanne eben­falls abge­laufen ist.

Aber warum macht man das dann über­haupt? Klar: Damit die Hunger lei­den­den Kün­stler nicht von der küm­mer­lichen Altersver­sorgung ihres Heimat­landes leben müssen.

“Mit der Ver­längerung der Schutz­dauer leis­ten wir einen wichti­gen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausüben­der Kün­st­lerin­nen und Kün­stler im Alter. Kün­ftig ste­hen ihnen die Ein­nah­men aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Ver­fü­gung.”

Ein Kün­stler, dessen Werke noch nach einem hal­ben Jahrhun­dert von Schwarzkopier­ern für inter­es­sant befun­den wer­den, sollte eigentlich kein finanzielles Prob­lem im Alter haben, sollte man meinen. (Soll heißen: Was man zu erre­ichen ver­sucht, ist tat­säch­lich eine Schutzfrist bis zum Abnip­peln des Musik­ers. Das wäre eben eher kon­trapro­duk­tiv, manche schaffen’s eben nur bis 27.)

Und wer nun sagt, das Geld kassierten sowieso die Plat­ten­fir­men: Stimmt. Aber das wird abgeschafft!!1

Denn liest man den Geset­zen­twurf, ste­ht dort zwar, dass die Kün­stler nun zusät­zlich 20 Prozent der Gewinne bekom­men sollen, die Plat­ten­fir­men mit einem Song machen. Aber das erst, wenn 50 Jahre ver­gan­gen sind.

Damit dürfte der Anteil, der let­z­tendlich auf dem Kon­to der Kün­stler lan­det, immens steigen; eben auf ein Fün­f­tel der Ein­nah­men. Plat­ten­fir­men wollen ja auch von irgend­was leben. Son­st müssten ihre Vor­standsmit­glieder ja noch was Ordentlich­es ler­nen.

Kotzwürg.