Wie reagiert man als progressive Regierung eigentlich so auf die Meldung, dass fiese Raubmordkopierer länderübergreifend die besten Kunden der Musikindustrie sind? Womöglich, indem sie filesharing urheberrechtlich geschützten Materials legalisiert oder schnelles Internet subventioniert.
Blöderweise lebe ich in Deutschland und habe also keine progressive Regierung am Ende meiner politischen Nahrungskette stehen, sondern die rückständigen Grützköpfe von der CDU. Und was macht so eine CDU, wenn sie was von Dateitausch per Internet hört? Korrekt: Kurz Verwünschungen murmeln, dann Gegenmaßnahmen ergreifen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die sogenannte Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängern soll.
Das ist sicher nur Zufall, nachdem zum Beispiel die ersten Veröffentlichungen der Beatles (bekanntlich vor einigen Jahren mit großem Tammtamm neu aufgelegt) gerade 50 Jahre alt geworden sind. Eine Schutzfrist von 70 Jahren hätte da einen interessanten Nebeneffekt: Man könnte sich beinahe sicher sein, dass auch der letzte der beteiligten Musiker nicht mehr lange lebt, wenn diese zusätzliche Zeitspanne ebenfalls abgelaufen ist.
Aber warum macht man das dann überhaupt? Klar: Damit die Hunger leidenden Künstler nicht von der kümmerlichen Altersversorgung ihres Heimatlandes leben müssen.
“Mit der Verlängerung der Schutzdauer leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausübender Künstlerinnen und Künstler im Alter. Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung.”
Ein Künstler, dessen Werke noch nach einem halben Jahrhundert von Schwarzkopierern für interessant befunden werden, sollte eigentlich kein finanzielles Problem im Alter haben, sollte man meinen. (Soll heißen: Was man zu erreichen versucht, ist tatsächlich eine Schutzfrist bis zum Abnippeln des Musikers. Das wäre eben eher kontraproduktiv, manche schaffen’s eben nur bis 27.)
Und wer nun sagt, das Geld kassierten sowieso die Plattenfirmen: Stimmt. Aber das wird abgeschafft!!1
Denn liest man den Gesetzentwurf, steht dort zwar, dass die Künstler nun zusätzlich 20 Prozent der Gewinne bekommen sollen, die Plattenfirmen mit einem Song machen. Aber das erst, wenn 50 Jahre vergangen sind.
Damit dürfte der Anteil, der letztendlich auf dem Konto der Künstler landet, immens steigen; eben auf ein Fünftel der Einnahmen. Plattenfirmen wollen ja auch von irgendwas leben. Sonst müssten ihre Vorstandsmitglieder ja noch was Ordentliches lernen.
Kotzwürg.

