MusikIn den Nachrichten
Kurz ver­linkt CXXVI: Schutz frisst.

Wie reagiert man als pro­gres­si­ve Regie­rung eigent­lich so auf die Mel­dung, dass fie­se Raub­mord­ko­pie­rer län­der­über­grei­fend die besten Kun­den der Musik­in­du­strie sind? Womög­lich, indem sie file­sha­ring urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Mate­ri­als lega­li­siert oder schnel­les Inter­net sub­ven­tio­niert.

Blö­der­wei­se lebe ich in Deutsch­land und habe also kei­ne pro­gres­si­ve Regie­rung am Ende mei­ner poli­ti­schen Nah­rungs­ket­te ste­hen, son­dern die rück­stän­di­gen Grütz­köp­fe von der CDU. Und was macht so eine CDU, wenn sie was von Datei­tausch per Inter­net hört? Kor­rekt: Kurz Ver­wün­schun­gen mur­meln, dann Gegen­maß­nah­men ergrei­fen.

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am Mitt­woch einen Gesetz­ent­wurf beschlos­sen, der die soge­nann­te Schutz­dau­er für die Rech­te an Musik­auf­nah­men von 50 auf 70 Jah­re ver­län­gern soll.

Das ist sicher nur Zufall, nach­dem zum Bei­spiel die ersten Ver­öf­fent­li­chun­gen der Beat­les (bekannt­lich vor eini­gen Jah­ren mit gro­ßem Tamm­tamm neu auf­ge­legt) gera­de 50 Jah­re alt gewor­den sind. Eine Schutz­frist von 70 Jah­ren hät­te da einen inter­es­san­ten Neben­ef­fekt: Man könn­te sich bei­na­he sicher sein, dass auch der letz­te der betei­lig­ten Musi­ker nicht mehr lan­ge lebt, wenn die­se zusätz­li­che Zeit­span­ne eben­falls abge­lau­fen ist.

Aber war­um macht man das dann über­haupt? Klar: Damit die Hun­ger lei­den­den Künst­ler nicht von der küm­mer­li­chen Alters­ver­sor­gung ihres Hei­mat­lan­des leben müs­sen.

„Mit der Ver­län­ge­rung der Schutz­dau­er lei­sten wir einen wich­ti­gen Bei­trag zur finan­zi­el­len Absi­che­rung aus­üben­der Künst­le­rin­nen und Künst­ler im Alter. Künf­tig ste­hen ihnen die Ein­nah­men aus ihrer Arbeit wäh­rend des gesam­ten Lebens zur Ver­fü­gung.“

Ein Künst­ler, des­sen Wer­ke noch nach einem hal­ben Jahr­hun­dert von Schwarz­ko­pie­rern für inter­es­sant befun­den wer­den, soll­te eigent­lich kein finan­zi­el­les Pro­blem im Alter haben, soll­te man mei­nen. (Soll hei­ßen: Was man zu errei­chen ver­sucht, ist tat­säch­lich eine Schutz­frist bis zum Abnip­peln des Musi­kers. Das wäre eben eher kon­tra­pro­duk­tiv, man­che schaffen’s eben nur bis 27.)

Und wer nun sagt, das Geld kas­sier­ten sowie­so die Plat­ten­fir­men: Stimmt. Aber das wird abgeschafft!!1

Denn liest man den Gesetz­ent­wurf, steht dort zwar, dass die Künst­ler nun zusätz­lich 20 Pro­zent der Gewin­ne bekom­men sol­len, die Plat­ten­fir­men mit einem Song machen. Aber das erst, wenn 50 Jah­re ver­gan­gen sind.

Damit dürf­te der Anteil, der letzt­end­lich auf dem Kon­to der Künst­ler lan­det, immens stei­gen; eben auf ein Fünf­tel der Ein­nah­men. Plat­ten­fir­men wol­len ja auch von irgend­was leben. Sonst müss­ten ihre Vor­stands­mit­glie­der ja noch was Ordent­li­ches ler­nen.

Kotz­würg.