(a) Der Name eines Kommunisten darf nicht auf den Stimmzetteln für Vorwahlen oder allgemeine Wahlen in diesem Bundesstaat oder einer politischen Untergliederung dieses Bundesstaates abgedruckt werden.
(b) Eine Person darf kein nicht gewähltes Amt oder keine nicht gewählte Position beim Staat oder einer politischen Untergliederung des Staates innehaben, wenn:
(1) ein Teil der Vergütung für das Amt oder die Position aus öffentlichen Mitteln dieses Staates oder einer politischen Untergliederung dieses Staates stammt; und
(2) der Arbeitgeber oder Vorgesetzte der Person begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Person ein Kommunist ist.
Statuten des Staates Texas
Hirnfick 2.0
schärfer als Bananen

