NetzfundstückePolitik
Ein Gespenst geht um in Texas

(a) Der Name eines Kom­mu­nis­ten darf nicht auf den Stim­mzetteln für Vor­wahlen oder all­ge­meine Wahlen in diesem Bun­desstaat oder ein­er poli­tis­chen Unter­gliederung dieses Bun­desstaates abge­druckt wer­den.

(b) Eine Per­son darf kein nicht gewähltes Amt oder keine nicht gewählte Posi­tion beim Staat oder ein­er poli­tis­chen Unter­gliederung des Staates innehaben, wenn:

(1) ein Teil der Vergü­tung für das Amt oder die Posi­tion aus öffentlichen Mit­teln dieses Staates oder ein­er poli­tis­chen Unter­gliederung dieses Staates stammt; und

(2) der Arbeit­ge­ber oder Vorge­set­zte der Per­son begrün­de­ten Anlass zu der Annahme hat, dass die Per­son ein Kom­mu­nist ist.
Statuten des Staates Texas