PolitikNetzfundstücke
Ein Gespenst geht um in Texas

(a) Der Name eines Kom­mu­ni­sten darf nicht auf den Stimm­zet­teln für Vor­wah­len oder all­ge­mei­ne Wah­len in die­sem Bun­des­staat oder einer poli­ti­schen Unter­glie­de­rung die­ses Bun­des­staa­tes abge­druckt wer­den.

(b) Eine Per­son darf kein nicht gewähl­tes Amt oder kei­ne nicht gewähl­te Posi­ti­on beim Staat oder einer poli­ti­schen Unter­glie­de­rung des Staa­tes inne­ha­ben, wenn:

(1) ein Teil der Ver­gü­tung für das Amt oder die Posi­ti­on aus öffent­li­chen Mit­teln die­ses Staa­tes oder einer poli­ti­schen Unter­glie­de­rung die­ses Staa­tes stammt; und

(2) der Arbeit­ge­ber oder Vor­ge­setz­te der Per­son begrün­de­ten Anlass zu der Annah­me hat, dass die Per­son ein Kom­mu­nist ist.
Sta­tu­ten des Staa­tes Texas