Auf die Frage, warum er festgenommen werde, hätten die Polizisten nur geantwortet: “Das wissen Sie doch selbst.” Auf der Polizeiwache habe der 51-Jährige große Schwierigkeiten gehabt, den Beamten zu beweisen, dass er nicht der gesuchte RAF-Terrorist Burkhard Garweg sei.
Sollte ich dieser Tage verstummen, hielt man mich wahrscheinlich stattdessen für Ernst-Volker Staub. Dass ich der auch nicht bin, habe ich ja bisher nicht geschrieben.


https://www.der-postillon.com/2024/08/doch-nicht-garweg.html
eindeutig rechtsextrem?
(oben links)
https://cdn.imago-images.de/bild/st/0050913596/m.jpg
Toll, da ist sie, die Beweislastumkehr.
Witzig auch, dass der Belästigte gerade mal 4 Tage vorher seinen Personalaisweis verlängert hatte, im Amt mit Fahndungsplakat an der Wand.
Aber wahrscheinlich hat der Bevölkerungshinweiser den Abgeführten am Hund erkannt. Hellbraunes längeres Fell, ungekämmt — kann nur ein Terroristenhund sein.
“Wer weiß*, dass er das Pech hat, wie eine zur Fahndung ausgeschriebene Person auszusehen, sich aber dennoch in die Öffentlichkeit begibt, ohne sein Äußeres dergestalt zu verändern, dass er auch von mental besonders herausgeforderten Exekutivbeamten mit der zur Fahndung ausgeschriebenen Person nicht zu verwechseln ist, und das ohne jeden Zweifel, der macht sich der Behinderung von Fahndungsmaßnahmen und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig.”
Das steht so grad noch nicht im StGB, stimmt. Aber vielleicht schon sehr bald, denn “Alles Recht entwickelt sich” (Baron de La Brède et de Montesquieu). Frau Faeser, übernehmen Sie!
*Wer es nicht weiß, hat leider doppelt Pech gehabt, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dennoch hat im vorliegenden Fall der Garweg-Doppelgänger auch Glück im Unglück gehabt: Er wurde nicht final rettungsgeschossen.