Wären dafür, dass der Tübinger Oberbürgermeister ohne nennenswerten Mehrwert für die Gesellschaft versprochen hat, sich mit öffentlicher Replikation gemeinhin als böse Wörter missverstandener Begriffe künftig etwas zurückzuhalten, und aus seiner Lach- und Schießpartei Bündnis 90/Die Grünen austrat, woraufhin der für ihn zuständige Landesverband ebendieser Partei unter Duldung der absehbar groben Missachtung des Art. 9 (1) DSGVO seitens zweifellos gewinnorientiert handelnder Akteure (“Qualitätspresse”) ebendiesen Austritt zum Anlass nahm, einen Teil seiner Mitgliederkartei in Form einer Pressemitteilung (noch mal: Pressemitteilung!) zu veröffentlichen, indem er ungebeten raustrompetete, wer bei ihm Mitglied ist bzw. eben künftig und/oder ab sofort nicht mehr ist, nicht eigentlich empfindliche Strafen fällig?
Senfecke:
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Lach- und Schießpartei Bündnis 90/Die Grünen *lol*