Über den Fakt, dass in Chemnitz seit gestern offensichtlich manches nicht besonders friedlich bleibt, ließe sich sicherlich manches böse und nicht so böse Wort schreiben. Leider übernehmen dies zurzeit andere Medien schon in mehr als hinreichendem Umfang. Mir also bleibt einzig eine Frage zur Reuters-Meldung:
Den beiden Männern werde vorgeworfen, in der Nacht zum Sonntag “ohne rechtfertigenden Grund” mehrfach auf einen 35 Jahre alten Deutschen eingestochen zu haben, teilte die Behörde am Montag mit.
Wie sieht denn in Chemnitz ein rechtfertigender Grund für derlei Tun aus? Gibt es da einen Katalog? Ich meine, manchmal möchte man ja schon mal nach Chemnitz oder muss da durchfahren, da bietet es sich an, alles zu vermeiden, was ein Eingestochenwerden rechtfertigt.
Wer weiß etwas?


“Ohne rechtfertigenden Grund” ist eine Standardformel für rechtswidrige körperliche Angriffe, die auf die Abwesenheit von strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen — zu denen namentlich Notwehr und Notstand gehören — rekurriert. Diese Formulierungen finden sich daher häufig auch in behördlichen Pressemeldungen.
Für jemand, der in diesen Bereichen tätig ist, fällt daran nichts besonderes auf.
Liebe Güte, Sie schon wieder!
Mir fiele gerade kein Beispiel ein, das das absichtliche und — das ist vermutlich das entscheidende Wort — mehrfache Einstechen auf einen noch lebenden Menschen plötzlich weniger abscheulich aussehen ließe. Aber selbst unter der Annahme, dass irgendjemand allen Ernstes eine Situation findet oder erfindet, in der mehrfaches Einstechen auf einen noch lebenden Menschen noch als Notwehr durchgeht: “Haben wir schon immer so gemacht” lässt diese Formulierung auf keinen Fall weniger kalt und erschreckend erscheinen.
Allerdings vielen Dank für diesen Einblick.
Hatten wir ja mit dem sauberen Kehlschnitt gerade erst.. Nur dann ist auch wirklich gleich Schluß. Stich durchs Genick machts auch, ist aber in Notwehr meist ebenfalls schwer zu realisieren, dann aber keinesfalls das gleiche wie von hinten erschießen. Das komplette Durchtrennen der Brust- oder Bauchschlagader (was für nur einmal stechen eines Werkzeugs bedürfte, welches außerhalb der Häuslichkeit ohne Sondergenehmigung wohl kaum geführt werden dürfte) schützt schon nicht mehr zuverlässig vor einmal zurückgestochen bekommen.
Ich möchte hier deshalb ganz dringend den Amateurbereich von Notwehr mit einem Messer abraten. Wenn’s nicht schief geht sieht es ganz schnell nach “ohne rechtfertigenden Grund” aus..
..und wer mit so etwas als Profi unterwegs ist, hat eindeutig zu wenig gute Musik gehört ;-)
Ermordet hört sich so endgültig an
Pardon: in einen anderen geistigen Zustand versetzt.