Netzfundstücke
Kurz verlinkt: Heult doch!

Die entsch­iedene Antwort an die Dauer­belei­digten jed­er Couleur muss also laut­en, dass wed­er im deutschen Grundge­setz noch an ander­er Stelle Stan­dards for­muliert sind, die Men­schen einen Recht­sanspruch darauf zusich­ern, von stören­den Inhal­ten unbe­hel­ligt zu bleiben.

ZEIT.de, trotz­dem wahr.