Netzfundstücke
Kurz ver­linkt: Heult doch!

Die ent­schie­de­ne Ant­wort an die Dau­er­be­lei­dig­ten jeder Cou­leur muss also lau­ten, dass weder im deut­schen Grund­ge­setz noch an ande­rer Stel­le Stan­dards for­mu­liert sind, die Men­schen einen Rechts­an­spruch dar­auf zusi­chern, von stö­ren­den Inhal­ten unbe­hel­ligt zu blei­ben.

ZEIT.de, trotz­dem wahr.