Die entschiedene Antwort an die Dauerbeleidigten jeder Couleur muss also lauten, dass weder im deutschen Grundgesetz noch an anderer Stelle Standards formuliert sind, die Menschen einen Rechtsanspruch darauf zusichern, von störenden Inhalten unbehelligt zu bleiben.
Hirnfick 2.0
Anarchie für Aktionäre
