Eine Erzählung des Erwachsenwerdens geht ja auch so: Ist man noch jung, dann freut man sich über jede vermeintliche Mitbestimmung in Form von Petitionen (früher hieß das drüben noch „Eingabe“), ähnlich wie sich Anhänger der abrahamitischen Religionen darüber freuen, dass ihnen ihre jeweilige Darreichungsform desselben Gottes den Weg des Gebetes offenhält, woraufhin sie dies zuhauf tun und trotzdem nichts passiert. Ist man — wie ich — jedoch ein bisschen älter, dann schöpft man aus Bekanntgaben wie derjenigen von ausgerechnet dem mancherorts vergessenen Aktivistenverein Attac, dass man jetzt die Möglichkeit habe, mithilfe einer solchen Eingabe den Bundestag, seinerseits flankiert von „Reichen“ (ich vertrete übrigens mittlerweile die Ansicht, dass anführungszeichenfrei reich ist, wer abends essen und nachts sich in ein Bett legen kann, ohne dafür größere Schwierigkeiten mit dem Gesetz zu bekommen, bin damit jedoch kaum anschlussfähig, wie mir scheint), sanft darum zu bitten, dass er diejenigen anhören möge, die wollen, dass „Reiche“ künftig mehr Geld bezahlen, ohne freilich rechtzeitig erläutern zu wollen, worin die vermeintliche Kausalität, dass das Besteuern von Reichen irgendjemandes Leben verbessern sollte (Steuern sind nun mal keine zweckgebundenen Spenden), bestehen solle, nicht etwa Zuversicht an die heilende Kraft der scharfen Schwerter der Demokratie, sondern vielmehr eine Müdigkeit, die kein Kaffee der Welt zu lindern imstande ist.
Senfecke:
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Es gibt ja immer noch Koks. Und, für die Bayern, Kristallmett.
Halb OT
Mit den Petitionen klappt es so,
wie mit den Strafanzeigen.
Das Antragsdelikt gegen Merz wegen der “Drecksarbeit” ist nicht
der § 80a StGB. Warum das nicht so ist, steht im ersten Satz des Gesetzestext:
“Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts…”.
Kanada fällt nicht in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes. Merz hat das in Kanada gesagt.
Es ist der § 140 StGB als Antragsdelikt ( man muss Anzeige
stellen ) “Belohnung und Billigung von Straftaten” i.V.m. § 13 VStGB ” Verbrechen der Aggression “,
§ 80 a und § 130 StGB ” Volksverhetzung” als Offizialdelikt.
( man muss eigentlich keine Anzeige stellen, sollte aber in der Begründung die
Kurve kriegen, worin die Störung des öffentlichen Friedens
in Deutschland liegen soll. )
Die Muslime, Nahost und Iranflüchtlinge im Land werden sich bedanken. Merz hat den Rassismus als kalkulierten Tabubruch in Deutschland zum Klingen gebracht.
Wird eingestellt, das Verfahren.
Didi hat sich als Mädchen beworben.
Darauf ein dreifaches
Palim-Palim !