Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.
Der Bundestag hat erstmals die Regenbogenflagge gehisst, die mit ihren sechs bunten Streifen als Symbol der queeren Community gilt und für Toleranz steht. (…) Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte die Flaggenhissung am Reichstag im Juni angekündigt und erklärt, dies werde die Sichtbarkeit des Bekenntnisses zu Vielfalt und Diversität noch einmal deutlich erhöhen.
Alles klar: Ein Bekenntnis zu Vielfalt und Diversität gibt es nur, wenn man „queer“ auf die Vielfalt und Diversität schreibt und das Bekenntnis niemandes Werte stört. Fahnenschwingen sieht auf Fotos gut aus und man muss im Bundestag nicht erst um Mehrheiten ringen. Mit dem wirkungslosen Schwingen von Fahnen kennen sich die Deutschen ja vortrefflich aus.
Die Stadt Kiel lässt mitteilen: Drogentote heißen jetzt „verstorbende Drogengebrauchende“. Verstehe ich nicht: ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Todes gebrauchen sie doch gar nichts mehr.
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