Ich habe ja noch Glück gehabt, meinen neuen Personalausweis hielt ich kurz vor der Pflicht zur Eintragung von Fingerabdrücken in den Händen. Womöglich wird meine nächste Verlängerung dieser Pflicht auch nicht mehr unterliegen:
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat erhebliche Zweifel, dass die in Deutschland geltende Pflicht zur Aufnahme von Fingerabdrücken in den Personalausweis rechtmäßig ist. Die Richter gehen davon aus, dass die Auflage nicht mit den Artikeln 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta zum Schutz der Privatsphäre vereinbar ist.
Möglicherweise, befand das Gericht, sei es nicht zweckmäßig, ein Dokument, das nicht der internationalen Identifikation gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, sondern nur dem innerstaatlichen Identitätsnachweis von Diensten sein soll, dergestalt zu regeln, dass diejenigen, die es nicht nur besitzen, sondern auch noch regelmäßig bezahlen müssen, zu einer Lockerung ihrer Privatsphäre gezwungen sind. Sie könnten ja irgendwann mal was anstellen.
Es ist nicht alles schlecht in Großbritannien.
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