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Hoff­nung Dexit (10): Unrechts­staat per Fin­ger­ab­druck

Ich habe ja noch Glück gehabt, mei­nen neu­en Per­so­nal­aus­weis hielt ich kurz vor der Pflicht zur Ein­tra­gung von Fin­ger­ab­drücken in den Hän­den. Womög­lich wird mei­ne näch­ste Ver­län­ge­rung die­ser Pflicht auch nicht mehr unter­lie­gen:

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­ba­den hat erheb­li­che Zwei­fel, dass die in Deutsch­land gel­ten­de Pflicht zur Auf­nah­me von Fin­ger­ab­drücken in den Per­so­nal­aus­weis recht­mä­ßig ist. Die Rich­ter gehen davon aus, dass die Auf­la­ge nicht mit den Arti­keln 7 und 8 der EU-Grund­rech­te­char­ta zum Schutz der Pri­vat­sphä­re ver­ein­bar ist.

Mög­li­cher­wei­se, befand das Gericht, sei es nicht zweck­mä­ßig, ein Doku­ment, das nicht der inter­na­tio­na­len Iden­ti­fi­ka­ti­on gegen­über den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den, son­dern nur dem inner­staat­li­chen Iden­ti­täts­nach­weis von Dien­sten sein soll, der­ge­stalt zu regeln, dass die­je­ni­gen, die es nicht nur besit­zen, son­dern auch noch regel­mä­ßig bezah­len müs­sen, zu einer Locke­rung ihrer Pri­vat­sphä­re gezwun­gen sind. Sie könn­ten ja irgend­wann mal was anstel­len.

Es ist nicht alles schlecht in Groß­bri­tan­ni­en.