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Mac­Book mit Trink­geld

Beim Empör­me­di­um Twit­ter wird seit gestern dar­um gestrit­ten, ob und wie viel Trink­geld für ein­fa­che Dienst­lei­ster denn in einer Zeit des Min­dest­lohns ange­mes­sen sei und ob das Aus­blei­ben von Zuwen­dun­gen im nied­ri­gen Euro­be­reich nicht eher für einen unzu­rei­chen­den Arbeit­ge­ber als für einen unver­schäm­ten Gast spre­che, der die Per­so­nal­ko­sten im Nor­mal­fall bereits mit dem regu­lä­ren Rech­nungs­be­trag begleicht; frei­lich wuss­te bis­her nie­mand zu beant­wor­ten, war­um man gefäl­ligst in teu­ren Restau­rants einer hin­rei­chend freund­li­chen Bedie­nung wenig­stens zehn Pro­zent Trink­geld zu geben habe und den nicht min­der auf­dring­lich freund­li­chen Ange­stell­ten im Apple Store nicht.