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Dar­win hört Musik

In Wien ist der Rechts­staat noch in Ord­nung:

Gegen 9.30 Uhr war eine 30-Jäh­ri­ge in der Ilse-Arlt-Stra­ße unter­wegs, als ein selbst­fah­ren­der Bus der Wie­ner Lini­en gera­de auf Höhe der Haus­num­mer 22 fuhr. Die Frau hat­te Kopf­hö­rer in den Ohren und schau­te auf ihr Han­dy. Als sie die Stra­ße betrat, wur­de sie seit­lich von dem Fahr­zeug erfasst.

Ande­re öster­rei­chi­sche Medi­en spre­chen übri­gens von einer 29-Jäh­ri­gen, bekannt­lich wer­den Frau­en aller­dings auch nie­mals 30 Jah­re alt. Es hand­le sich, teilt eine Anwoh­ne­rin mit, nicht um den ersten Unfall mit einem mensch­li­chen Ver­kehrs­hin­der­nis:

„Damals ist ein Bur­sche mit Kopf­hö­rern in den Ohren vor dem Bus gewe­sen. Der Bus hat wie wild gebim­melt, der Bur­sche hat aber kei­ner­lei Anstal­ten gemacht, weg­zu­ge­hen. Im End­ef­fekt hat der Bus eine Voll­brem­sung hin­ge­legt.“

Selbst­ver­ständ­lich wur­den auch in die­sem Fall die rich­ti­gen Maß­nah­men ergrif­fen, um die rück­sichts­lo­se Fuß­gän­ge­rin nach­drück­lich an wei­te­rer Gefähr­dung von Men­schen­le­ben zu hin­dern: Natür­lich wur­de eine har­te Stra­fe ver­hängt. Über sie etwa? – Nein, wie­so auch?

Als Reak­ti­on auf den Unfall müs­sen die Wie­ner Bus­se erst ein­mal in der Gara­ge blei­ben.

Wie lan­ge es wohl dau­ern wird, bis ein Ver­kehrs­schild zur Kenn­zeich­nung von Smart­phone­stra­ßen ein­ge­führt wird?