Ein Amtsgericht meint, eine Drohne über einem fremden Garten abzuschießen sei rechtens.
Wenig lässt ein solch immenses Gefühl der Befreiung aufkommen wie die Verteidigung der Privatsphäre durch Schusswaffengebrauch.
Ein Amtsgericht meint, eine Drohne über einem fremden Garten abzuschießen sei rechtens.
Wenig lässt ein solch immenses Gefühl der Befreiung aufkommen wie die Verteidigung der Privatsphäre durch Schusswaffengebrauch.
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Wenn jemand eine Drohne mit einem Luftgewehr abschießen kann, dann muss das Ding so niedrig geflogen sein, dass man das gleiche Ergebnis auch mit einem Steinwurf erreicht hätte. Nur ist ein Steinwurf gefährlicher als ein 4.5mm Diabolo/Bolzen oder Rundkugeln.
Also der Fachmann greift zu Bola,Steinschleuder ala Palestinänser oder nem kleinen (ganzganzganzkleinen)EMP!
Bumerang ginge auch…Baterang nur Nachts!
Flughunde…hmmm “Apport”
Demnächst auf dem Programm ihres Vertrauens:
“Der Dronenflüsterer”
oder die “Dronennänny”
Oder man hält sich einen dressierten Falken. Der krallt sich die dann. Wurde ja schon ausgetestet.
Hausdrachen! Ich sage nur Hausdrachen!!
oder doch das HB-Männchen