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Kurz verlinkt CXXXII: Artgerechte Speisung

Was macht eigentlich der Bun­destag ger­ade so? Nun, gegen Com­put­ersab­o­tage im Auf­trag des Staates, die schrit­tweise Aufwe­ichung der Bürg­er­rechte oder auch nur für den Ver­brauch­er­schutz tut er ger­ade nichts, ver­mut­lich ist’s zu kalt.

Nicht zu kalt ist es offen­bar zumin­d­est, den Tier­schutz zu reformieren:

Trotz der Proteste von Tier­schützern hat der Bun­destag am späten Abend ein neues Tier­schutzge­setz ver­ab­schiedet.

(Her­vorhe­bung von mir.)

Dabei wurde unter anderem beschlossen, dass Betäubung bei Kas­tra­tion von Fer­keln erst ab 2019 notwendig sein wird. Warum Fer­kel über­haupt kas­tri­ert wer­den? Ganz ein­fach:

Deutsch­landweit wer­den jährlich rund 20 Mil­lio­nen Fer­kel kurz nach der Geburt kas­tri­ert, damit ihr Fleisch später nicht streng riecht oder unan­genehm schmeckt.

Ob das irgend­was mit der Beschnei­dung von Jun­gen in eini­gen Sek­ten zu tun hat, weiß ich lei­der nicht. Schmeck­en beschnit­tene Jun­gen auch bess­er?

Apro­pos: Die Tier­schutzge­set­zes­nov­el­le ver­bi­etet außer­dem Sodomie, also das Vögeln von Vögeln und das Fer­keln mit Fer­keln. Dies erfol­gt zumin­d­est aus einem nicht ganz bescheuerten Grund:

Sex­uelle Hand­lun­gen von Men­schen an Tieren sind geeignet, den Tieren regelmäßig zumin­d­est Lei­den im Sinne des Tier­schutzrechts zuzufü­gen, da hier­durch die Tiere zu einem artwidri­gen Ver­hal­ten gezwun­gen wer­den.

Art­gerecht­es Ver­hal­ten von Tieren: Sich nicht von einem Men­schen sex­uell pen­etri­eren lassen, son­dern jungfräulich und kas­tri­ert gegessen wer­den. Tote Tiere lei­den nicht.

“Das ist nicht art­gerecht. Das über­lebt er nicht.”
– Roger Cicero