Was macht eigentlich der Bundestag gerade so? Nun, gegen Computersabotage im Auftrag des Staates, die schrittweise Aufweichung der Bürgerrechte oder auch nur für den Verbraucherschutz tut er gerade nichts, vermutlich ist’s zu kalt.
Nicht zu kalt ist es offenbar zumindest, den Tierschutz zu reformieren:
Trotz der Proteste von Tierschützern hat der Bundestag am späten Abend ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet.
(Hervorhebung von mir.)
Dabei wurde unter anderem beschlossen, dass Betäubung bei Kastration von Ferkeln erst ab 2019 notwendig sein wird. Warum Ferkel überhaupt kastriert werden? Ganz einfach:
Deutschlandweit werden jährlich rund 20 Millionen Ferkel kurz nach der Geburt kastriert, damit ihr Fleisch später nicht streng riecht oder unangenehm schmeckt.
Ob das irgendwas mit der Beschneidung von Jungen in einigen Sekten zu tun hat, weiß ich leider nicht. Schmecken beschnittene Jungen auch besser?
Apropos: Die Tierschutzgesetzesnovelle verbietet außerdem Sodomie, also das Vögeln von Vögeln und das Ferkeln mit Ferkeln. Dies erfolgt zumindest aus einem nicht ganz bescheuerten Grund:
Sexuelle Handlungen von Menschen an Tieren sind geeignet, den Tieren regelmäßig zumindest Leiden im Sinne des Tierschutzrechts zuzufügen, da hierdurch die Tiere zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden.
Artgerechtes Verhalten von Tieren: Sich nicht von einem Menschen sexuell penetrieren lassen, sondern jungfräulich und kastriert gegessen werden. Tote Tiere leiden nicht.
“Das ist nicht artgerecht. Das überlebt er nicht.”
– Roger Cicero
