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Medi­en­kri­tik in Kurz­form: Kau­fen Sie nicht ver­käuf­li­che Waren hier!

Ganz gro­ßes Ten­nis auch, CHIP.de:

All der Hick­hack um die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen um Apple und ein Ver­kaufs­ver­bot oder Nicht­ver­kaufs­ver­bot von iPho­nes in Deutsch­land auf­grund ver­fah­rens­tech­ni­scher Gege­ben­hei­ten kann euch nicht davon abhal­ten, noch ein wenig Koh­le in Form von Pro­vi­si­on zu schef­feln, der auto­ma­ti­sier­ten Ein­blen­dung von irgend­wel­chem Wer­be­un­fug sei „Dank“.

Das Land­ge­richt Mann­heim ver­bie­tet Apple für Deutsch­land mit sofor­ti­ger Wir­kung den Ver­kauf von Gerä­ten, die ein Mobil­funk-Patent von Moto­ro­la ver­letz­ten (sic!).

Aller­dings ver­weist Patent-Exper­te Mül­ler zu Recht dar­auf, dass es Apple Inc. hier­zu­lan­de nicht nur ver­bo­ten ist „mobi­le Gerä­te zu lie­fern“, son­dern auch sie „anzu­bie­ten“.

Gün­stig kau­fen: Apple iPho­ne 4 32GB ab 449,90 €