Nachdem ich den Beitrag über die kommerzielle Verwertung der Werke von Kunstschaffenden fertiggestellt hatte, traf eine Nachricht ein, die ich gern noch dort verwurstet hätte, wofür es aber zu spät war, weshalb ich das nun separat nachhole:
Bei YouTube gibt es eine ganze Reihe von Videos, die nicht angezeigt werden, wenn der Betrachter mit einer deutschen IP-Nummer auf das Portal kommt. Bei manchen ist relativ eindeutig, warum sie nicht angezeigt werden — bei anderen dagegen weniger. Eines dieser Videos enthält das von Bert Brecht und Kurt Weill geschriebene Stück Mackie Messer in einer Interpretation der Sängerin Lotte Lenya. Ruft man es in Deutschland auf, dann erscheint statt des Stücks der Hinweis, dass es “Content von Sony Music Entertainment” enthalte und in Deutschland “nicht mehr verfügbar” ist.
(Apropos “IP-Nummer”, habt ihr mitbekommen, dass man im “Ministerium für das digitale Großbritannien”, also dort, wo man das mit den Internetsperren für Urheberrechtsverletzungen für eine gar nicht mal üble Idee hält, “IP” für die Abkürzung für Intellectual Property, also geistiges Eigentum, und nicht etwa für “Internet Protocol” hält? Nun, “geistiges Eigentum” ist dann auch wieder eine gelungene Überleitung zum eigentlichen Text:)
Natürlich sperrt YouTube nicht einfach so irgendwelche Videos; Sony Music Entertainment hat jedoch eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass das volle Verwertungsrecht für die Aufnahmen bei diesem Konzern liege. Im Nachhinein betrachtet war das zwar effektiv, aber nicht sonderlich klug, denn so recht zutreffen scheint diese Behauptung nicht. Dennoch ist es einigermaßen unwahrscheinlich, dass die Entscheidung rückgängig gemacht wird.
Der Vorfall zeigt (…), dass man bei YouTube Medienkonzernen weitgehend auf bloßen Behauptungszuruf hin angebliche Rechte anerkennt, und der gut klingende Begriff der Eidesstattliche Versicherung dazu eingesetzt wird, der Öffentlichkeit eine sorgfältige Prüfung zu suggerieren, die in Wirklichkeit möglicherweise gar nicht stattfindet.
Gut für die Beteiligten ist es, dass YouTube LLC keine Behörde ist, sonst käme das womöglich bewusst täuschende Vorgehen das elende Verbrecherpack die Zuständigen bei Sony Music Entertainment teuer zu stehen. Weniger gut für die deutschsprachigen Benutzer ist es, dass YouTube sich das gefallen lässt. Nun, vielleicht ändert man dort sein recht blauäugiges Vorgehen beim Thema Urheberrecht, wenn solcherlei nur häufig genug passiert. Bis dahin bleibt’s, ganz Brecht, nur, auf die für diesen Eingriff in die Informationsfreiheit deutscher Internetnutzer verantwortliche GEMA nebst Staat, der sie gewähren lässt, zu schimpfen. Ein jeder möge dies tun! Vielleicht hilft’s.
(Sehr bezeichnend auch: Heute versuchten zwei meiner weiblichen Verwandten, die zehn Gebote des Christentums auswendig aufzuschreiben. Zwei fehlten, darunter eines, das üblicherweise als eines der ersten genannt wird: “Du sollst nicht falsches Zeugnis ablegen”, soll heißen: “Du sollst nicht lügen”. Erwähnte ich schon, dass die beiden Personen, die trotz gemeinschaftlichen Nachdenkens nicht darauf kamen, weiblichen Geschlechts sind? Aber das hat natürlich nichts damit zu tun, ist nur ein nebensächliches Detail.)

