MusikIn den Nachrichten
Urhe­ber Brecht

Nach­dem ich den Bei­trag über die kom­mer­zi­el­le Ver­wer­tung der Wer­ke von Kunst­schaf­fen­den fer­tig­ge­stellt hat­te, traf eine Nach­richt ein, die ich gern noch dort ver­wur­stet hät­te, wofür es aber zu spät war, wes­halb ich das nun sepa­rat nach­ho­le:

Bei You­Tube gibt es eine gan­ze Rei­he von Vide­os, die nicht ange­zeigt wer­den, wenn der Betrach­ter mit einer deut­schen IP-Num­mer auf das Por­tal kommt. Bei man­chen ist rela­tiv ein­deu­tig, war­um sie nicht ange­zeigt wer­den – bei ande­ren dage­gen weni­ger. Eines die­ser Vide­os ent­hält das von Bert Brecht und Kurt Weill geschrie­be­ne Stück Mackie Mes­ser in einer Inter­pre­ta­ti­on der Sän­ge­rin Lot­te Lenya. Ruft man es in Deutsch­land auf, dann erscheint statt des Stücks der Hin­weis, dass es „Con­tent von Sony Music Enter­tain­ment“ ent­hal­te und in Deutsch­land „nicht mehr ver­füg­bar“ ist.

(Apro­pos „IP-Num­mer“, habt ihr mit­be­kom­men, dass man im „Mini­ste­ri­um für das digi­ta­le Groß­bri­tan­ni­en“, also dort, wo man das mit den Inter­net­sper­ren für Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen für eine gar nicht mal üble Idee hält, „IP“ für die Abkür­zung für Intellec­tu­al Pro­per­ty, also gei­sti­ges Eigen­tum, und nicht etwa für „Inter­net Pro­to­col“ hält? Nun, „gei­sti­ges Eigen­tum“ ist dann auch wie­der eine gelun­ge­ne Über­lei­tung zum eigent­li­chen Text:)

Natür­lich sperrt You­Tube nicht ein­fach so irgend­wel­che Vide­os; Sony Music Enter­tain­ment hat jedoch eine eides­statt­li­che Erklä­rung abge­ge­ben, dass das vol­le Ver­wer­tungs­recht für die Auf­nah­men bei die­sem Kon­zern lie­ge. Im Nach­hin­ein betrach­tet war das zwar effek­tiv, aber nicht son­der­lich klug, denn so recht zutref­fen scheint die­se Behaup­tung nicht. Den­noch ist es eini­ger­ma­ßen unwahr­schein­lich, dass die Ent­schei­dung rück­gän­gig gemacht wird.

Der Vor­fall zeigt (…), dass man bei You­Tube Medi­en­kon­zer­nen weit­ge­hend auf blo­ßen Behaup­tungs­zu­ruf hin angeb­li­che Rech­te aner­kennt, und der gut klin­gen­de Begriff der Eides­statt­li­che Ver­si­che­rung dazu ein­ge­setzt wird, der Öffent­lich­keit eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung zu sug­ge­rie­ren, die in Wirk­lich­keit mög­li­cher­wei­se gar nicht statt­fin­det.

Gut für die Betei­lig­ten ist es, dass You­Tube LLC kei­ne Behör­de ist, sonst käme das womög­lich bewusst täu­schen­de Vor­ge­hen das elen­de Ver­bre­cher­pack die Zustän­di­gen bei Sony Music Enter­tain­ment teu­er zu ste­hen. Weni­ger gut für die deutsch­spra­chi­gen Benut­zer ist es, dass You­Tube sich das gefal­len lässt. Nun, viel­leicht ändert man dort sein recht blau­äu­gi­ges Vor­ge­hen beim The­ma Urhe­ber­recht, wenn sol­cher­lei nur häu­fig genug pas­siert. Bis dahin bleibt’s, ganz Brecht, nur, auf die für die­sen Ein­griff in die Infor­ma­ti­ons­frei­heit deut­scher Inter­net­nut­zer ver­ant­wort­li­che GEMA nebst Staat, der sie gewäh­ren lässt, zu schimp­fen. Ein jeder möge dies tun! Viel­leicht hilft’s.

(Sehr bezeich­nend auch: Heu­te ver­such­ten zwei mei­ner weib­li­chen Ver­wand­ten, die zehn Gebo­te des Chri­sten­tums aus­wen­dig auf­zu­schrei­ben. Zwei fehl­ten, dar­un­ter eines, das übli­cher­wei­se als eines der ersten genannt wird: „Du sollst nicht fal­sches Zeug­nis able­gen“, soll hei­ßen: „Du sollst nicht lügen“. Erwähn­te ich schon, dass die bei­den Per­so­nen, die trotz gemein­schaft­li­chen Nach­den­kens nicht dar­auf kamen, weib­li­chen Geschlechts sind? Aber das hat natür­lich nichts damit zu tun, ist nur ein neben­säch­li­ches Detail.)