MusikIn den Nachrichten
Urheber Brecht

Nach­dem ich den Beitrag über die kom­merzielle Ver­w­er­tung der Werke von Kun­stschaf­fend­en fer­tiggestellt hat­te, traf eine Nachricht ein, die ich gern noch dort ver­wurstet hätte, wofür es aber zu spät war, weshalb ich das nun sep­a­rat nach­hole:

Bei YouTube gibt es eine ganze Rei­he von Videos, die nicht angezeigt wer­den, wenn der Betra­chter mit ein­er deutschen IP-Num­mer auf das Por­tal kommt. Bei manchen ist rel­a­tiv ein­deutig, warum sie nicht angezeigt wer­den — bei anderen dage­gen weniger. Eines dieser Videos enthält das von Bert Brecht und Kurt Weill geschriebene Stück Mack­ie Mess­er in ein­er Inter­pre­ta­tion der Sän­gerin Lotte Lenya. Ruft man es in Deutsch­land auf, dann erscheint statt des Stücks der Hin­weis, dass es “Con­tent von Sony Music Enter­tain­ment” enthalte und in Deutsch­land “nicht mehr ver­füg­bar” ist.

(Apro­pos “IP-Num­mer”, habt ihr mit­bekom­men, dass man im “Min­is­teri­um für das dig­i­tale Großbri­tan­nien”, also dort, wo man das mit den Inter­netsper­ren für Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen für eine gar nicht mal üble Idee hält, “IP” für die Abkürzung für Intel­lec­tu­al Prop­er­ty, also geistiges Eigen­tum, und nicht etwa für “Inter­net Pro­to­col” hält? Nun, “geistiges Eigen­tum” ist dann auch wieder eine gelun­gene Über­leitung zum eigentlichen Text:)

Natür­lich sper­rt YouTube nicht ein­fach so irgendwelche Videos; Sony Music Enter­tain­ment hat jedoch eine eidesstat­tliche Erk­lärung abgegeben, dass das volle Ver­w­er­tungsrecht für die Auf­nah­men bei diesem Konz­ern liege. Im Nach­hinein betra­chtet war das zwar effek­tiv, aber nicht son­der­lich klug, denn so recht zutr­e­f­fen scheint diese Behaup­tung nicht. Den­noch ist es einiger­maßen unwahrschein­lich, dass die Entschei­dung rück­gängig gemacht wird.

Der Vor­fall zeigt (…), dass man bei YouTube Medi­enkonz­er­nen weit­ge­hend auf bloßen Behaup­tungszu­ruf hin ange­bliche Rechte anerken­nt, und der gut klin­gende Begriff der Eidesstat­tliche Ver­sicherung dazu einge­set­zt wird, der Öffentlichkeit eine sorgfältige Prü­fung zu sug­gerieren, die in Wirk­lichkeit möglicher­weise gar nicht stat­tfind­et.

Gut für die Beteiligten ist es, dass YouTube LLC keine Behörde ist, son­st käme das wom­öglich bewusst täuschende Vorge­hen das elende Ver­brecher­pack die Zuständi­gen bei Sony Music Enter­tain­ment teuer zu ste­hen. Weniger gut für die deutschsprachi­gen Benutzer ist es, dass YouTube sich das gefall­en lässt. Nun, vielle­icht ändert man dort sein recht blauäugiges Vorge­hen beim The­ma Urhe­ber­recht, wenn solcher­lei nur häu­fig genug passiert. Bis dahin bleibt’s, ganz Brecht, nur, auf die für diesen Ein­griff in die Infor­ma­tions­frei­heit deutsch­er Inter­net­nutzer ver­ant­wortliche GEMA neb­st Staat, der sie gewähren lässt, zu schimpfen. Ein jed­er möge dies tun! Vielle­icht hilft’s.

(Sehr beze­ich­nend auch: Heute ver­sucht­en zwei mein­er weib­lichen Ver­wandten, die zehn Gebote des Chris­ten­tums auswendig aufzuschreiben. Zwei fehlten, darunter eines, das üblicher­weise als eines der ersten genan­nt wird: “Du sollst nicht falsches Zeug­nis able­gen”, soll heißen: “Du sollst nicht lügen”. Erwäh­nte ich schon, dass die bei­den Per­so­n­en, die trotz gemein­schaftlichen Nach­denkens nicht darauf kamen, weib­lichen Geschlechts sind? Aber das hat natür­lich nichts damit zu tun, ist nur ein neben­säch­lich­es Detail.)