In den Nachrichten
Ab wie viel Blut ist ein Com­pu­ter­spiel eigent­lich ein Kil­ler­spiel?

War ja fast klar:

Ein paar Win­nen­der Fami­li­en, deren Töch­ter kürz­lich zu einer obsku­ren Rang­li­ste bei­tra­gen durf­ten muss­ten, haben sich öffent­lich­keits­wirk­sam (stil­le Trau­er reicht eben offen­bar nicht) an die Regie­rung gewandt und, wie es sich für mit den moder­nen Medi­en nicht ver­trau­te Men­schen eben so gehört (cf. Cau­sa von der Ley­en), direkt blöd­sin­ni­ge For­de­run­gen gestellt.

Neben dem übli­chen, größ­ten­teils recht undurch­dacht wir­ken­den Kram, das die Autoren und Autorin­nen offen­bar ohne Berück­sich­ti­gung tat­säch­li­cher Durch­führ­bar­keit („gewalt­frei­es Fern­se­hen für Kin­der und Jugend­li­che“, „mehr Jugend­schutz im Inter­net“, „schär­fe­re Waf­fen­ge­set­ze“ usw.; min­de­stens die ersten bei­den For­de­run­gen sind irra­tio­nal, Kin­der und Jugend­li­che sind ja groß­teils nicht blöd) aufs Papier geschmiert haben, kommt natür­lich auch wie­der das gute, alte Coun­ter-Strike zur Spra­che:

Spie­le, ob über Inter­net oder auf dem PC, die zum Ziel haben, mög­lichst vie­le Men­schen umzu­brin­gen, gehö­ren ver­bo­ten. Glei­ches gilt für alle Gewalt ver­herr­li­chen­den Spie­le, deren Auf­bau und Dar­stel­lung sehr rea­li­stisch sind und bei denen viel Blut fließt.

Dass die so genann­ten „Kil­ler­spie­le“ nicht unbe­dingt Gewalt ver­herr­li­chend sind, son­dern viel­mehr auch zur Schär­fung von Team­geist und tak­ti­schem Geschick die­nen kön­nen, möch­te ich hier nicht ein­mal beson­ders beto­nen, und auch nicht, dass als logi­sche Kon­se­quenz Poli­zei und Bun­des­wehr (ein­deu­tig schlech­te Vor­bil­der!) abge­schafft wer­den müss­ten; aller­dings: Macht nicht erst ein Ver­bot vie­le Din­ge reiz­voll?

Ich behaup­te: Viel weni­ger Kin­der wür­den rau­chen, wenn sie es dürf­ten.
Ich behaup­te: Viel weni­ger Kin­der wür­den sich betrin­ken, wenn sie es dürf­ten.
Ich behaup­te: Viel weni­ger Kin­der wür­den USK-18-Spie­le spie­len, wenn sie es dürf­ten.

Wo doch Ver­bo­te ohne­hin in die­sem Fall reich­lich wun­der­lich sind; schließ­lich ist es auch nicht unbe­dingt im Sin­ne des Geset­zes, wahl­los Leu­te zu erschie­ßen, was poten­zi­el­le Amok­läu­fer den­noch nur über­aus sel­ten von ihrer Tat abhält.

In einem Dis­kus­si­ons­fo­rum, in dem die­ses The­ma eben­falls zur Spra­che kam, schrieb ich vor­hin dies:

Ernst August Wag­ner (neben­bei: eben­falls in Win­nen­den gestor­ben) ist 1913 Amok gelau­fen. Ich fra­ge mich, was er vor­her gespielt hat. Mur­meln?

Aber es ist immer so schön leicht, jede Ver­ant­wor­tung von sich zu wei­sen.
Eigent­lich inter­es­sant, dass noch nie­mand gefor­dert hat, Schüt­zen­ver­ei­ne zu ver­bie­ten; wo sie doch frei­en Zutritt für schieß­wü­ti­ge Jugend­li­che bie­ten!

Oder soll­te man Jugend­li­che lie­ber ver­bie­ten? Aber wie passt das dann zum 27-jäh­ri­gen Amok­läu­fer in Ala­ba­ma?

Viel­leicht hat­te Lukas Recht:

Wenn wir etwas ver­bie­ten müss­ten, dann die Puber­tät.

Dieser Beitrag enthält bezahlte Links zu Amazon.de. Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.