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Onlinedurchsuchungen

Kurz nach der Entschei­dung (die spaßiger­weise auch irgend­was mit Big Broth­er zu tun hat) ließ sich die für den geisti­gen Unrat ver­ant­wortliche Partei nicht nehmen, eine Presseerk­lärung abzugeben, deren augen­schein­lichen Kern­satz ich hier unkom­men­tiert wiedergeben möchte:

Es war richtig, dass Wolf­gang Schäu­ble die rechtsstaatlich frag­würdi­ge Prax­is Otto Schilys, die Online-Durch­suchung per Verord­nung, aus­ge­set­zt hat. Ein­mal mehr wird deut­lich: Die CDU ist die Partei der inneren Sicher­heit und des Rechtsstaates.

Nun ja.