„tagesschau“ (Archivversion):
Digitale Gewalt könne genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt. Weil sie sich besonders häufig gegen Frauen richte, sei ein „entschlossener Kampf“ dagegen auch eine Frage der Gleichberechtigung.
Deshalb das BMJV:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die (…) die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet, (…) in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet (…).
Ach so.
(Weiteres bitte den einschlägigen Damenzeitschriften, insbesondere den Strandbildern prominenter Schauspieler, entnehmen.)


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