Viele Landesregierungen hatten ein Ablösen der Staatsleistungen wiederholt abgelehnt, unter anderem, weil den Kirchen Summen in Milliardenhöhe zustünden.
Vollständige Liste dessen, was den Kirchen zusteht:
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(Hahaha diese Gottesstaaten im Orient hahaha.)

Ich gebe zu, nicht allzuviel über die Säkularisation im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses zu wissen. Da es aber kaum ergiebige Quellen zur Rechtsgrundlage von Staatsleistungen gibt, erlaube ich mir, diese für eine Art gewohnheitsrechtliches Äquivalent der Beamtenalimentierung zu halten:
Ähnlich wie heutzutage bei einer Zusammenlegung von Landkreisen die (hier so genannten) Landräte für ihre wegfallenden Posten bis an dero Lebensende und das von dero Kindern und Kindeskindern entschädigt werden*, gilt das natürlich genauso für die unsterbliche Kirche wie für das Königshaus Baden**.
[*Späßle gmacht]
[**Ja, das ist ein Anachronismus. Aber sh.o. unter *]
Nicht verglichen werden kann die Säkularisation mit der Bauernbefreiung, da diese den ihnen quasi als Finanzbeamte vorgesetzten Ministerialen, den später sog. „Grundherren“, nur eine zwar erkleckliche, aber endliche Abfindung für den Wegfall der feudalen Ausbeu… ähm… Steuerschöpfung zu zahlen hatten.
Halten wir fest: Rechtsgrundlage der Staatsleistungung an die Tempel des Heiligen Mammon ist ein „Das haben wir immer schon so gemacht“ (vulgo: „Gesetz, Vertrag oder besondere Rechtstitel“), welches allerdings durch einfaches Gesetz des Bundes abgeschafft werden kann.