„Legal Tribune Online“, letzten Freitag:
Ein neuer Absatz § 130 Abs.5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
„tagesschau.de“, heute (Archivversion):
Im Iran droht einigen Demonstranten die Todesstrafe. Ihnen wird „Krieg gegen Gott“ vorgeworfen.
Siehe auch: § 166 StGB. Darauf drei ironische Vaterunser.
“ Klettern ohne Kopftuch“ wird olympisch