Sicher: Jeder Staat, der etwas auf sich hält, gönnt sich staatsnahe Künstler, die staatsnahe Kunst schaffen; Leni Riefenstahl mag das bekannteste Beispiel sein, in Teilen Deutschlands ist auch Johannes R. Becher noch ein Begriff. Ob es unbedingt im Sinne der Kunst selbst ist, von einem Staat vereinnahmt zu werden, möge Gegenstand anderer Debatten sein.
Ob man aber unbedingt eine parlamentarische Poetin, selbstredend weiblich (weil man aus Helene Hegemann und Charlotte Roche eben weniger gelernt hat als es die Wikipedia suggeriert), TVöD-vertraglich an den Staat (i.e. den Bundestag, i.e. auch 4,9 Prozent Linke und 10,3 Prozent AfD) binden sollte, kann ich als einer derjenigen, die das …
… später mal von ihren Steuern!!1! zahlen müssen, schon jetzt klar sagen:
Nein.
