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Staatsdichter und Parlamentspoeten

Sich­er: Jed­er Staat, der etwas auf sich hält, gön­nt sich staat­sna­he Kün­stler, die staat­sna­he Kun­st schaf­fen; Leni Riefen­stahl mag das bekan­nteste Beispiel sein, in Teilen Deutsch­lands ist auch Johannes R. Bech­er noch ein Begriff. Ob es unbe­d­ingt im Sinne der Kun­st selb­st ist, von einem Staat vere­in­nahmt zu wer­den, möge Gegen­stand ander­er Debat­ten sein.

Ob man aber unbe­d­ingt eine par­la­men­tarische Poet­in, selb­stre­dend weib­lich (weil man aus Helene Hege­mann und Char­lotte Roche eben weniger gel­ernt hat als es die Wikipedia sug­geriert), TVöD-ver­traglich an den Staat (i.e. den Bun­destag, i.e. auch 4,9 Prozent Linke und 10,3 Prozent AfD) binden sollte, kann ich als ein­er der­jeni­gen, die das …

Zicke Zacke Hüh­n­erkacke

… später mal von ihren Steuern!!1! zahlen müssen, schon jet­zt klar sagen:

Nein.