In den Nachrichten
Medienkritik XLIII: SPIEGEL Online unkontrolliert

(Der fol­gende Beitrag ist, wie auch der vorige, primär philosophis­ch­er Natur und kann fach­lich inko­r­rekt sein.)

Noch eine sprach­liche Eigen­heit der deutschen Medi­en las ich ger­ade eben­falls auf SPIEGEL Online:

Auf ein­er Land­straße in Kal­abrien hat ein ver­mut­lich unter Dro­gene­in­fluss ste­hen­der Aut­o­fahrer min­destens sieben Men­schen getötet. Bei einem Über­hol­manöver ver­lor er die Kon­trolle über seinen Wagen und raste in eine Rad­fahrergruppe.

Betra­cht­en wir diese Mel­dung allein aus der logis­chen Per­spek­tive, so sehen wir fol­gen­den Ablauf vor unserem geisti­gen Auge (stelle ich mir ja auch lustig vor, so ein geistiges Auge):

  • Men­sch nimmt Dro­gem
  • Men­sch set­zt sich ans Steuer des Fahrzeugs
  • Men­sch fährt umher
  • Men­sch set­zt zum Über­holen an
  • Men­sch ver­liert die Kon­trolle
  • Fahrzeug fährt einige andere Verkehrsteil­nehmer tot

Hier ist aber doch (außer der Frage, woher man bei SPIEGEL Online die Gewis­sheit nimmt, dass das Auto­mo­bil “raste”, wenn doch aber eine nor­male Geschwindigkeit zum Leutetot­fahren völ­lig genügt) der her­vorge­hobene Teil entschei­dend:

Ver­liert ein Men­sch die Kon­trolle über ein Gerät, so ist er ab diesem Zeit­punkt nicht mehr dafür ver­ant­wortlich zu machen, was dieses Gerät, nun­mehr unbe­di­ent, anrichtet. Man beachte meine Wort­wahl: Keines­falls hat der “ver­mut­lich unter Dro­gene­in­fluss ste­hende” Aut­o­fahrer — SPIEGEL Online schreibt das, als seien Leute, die außer Tabak und Alko­hol auch anderen Rauschmit­teln frö­nen, min­destens Kinder­fress­er — näm­lich jeman­den über­fahren; der Vor­gang des Über­fahrens fand bere­its ohne sein Zutun statt.

Somit ist doch aber auch das Vorhaben, den Fahrer wegen mehrfachen Totschlags anzuk­la­gen, zumin­d­est frag­würdig, denn das hat er nicht getan:

Totschlag (…) beze­ich­net im Strafrecht eine Form der vorsät­zlichen Tötung eines Men­schen.

(Her­vorhe­bung von mir.)

Ich bin kein Jurist und überzeugt davon, dass der hier mitunter kom­men­tierende Jurist mir fach­lich nicht zus­tim­men wird, aber ich kann in dem geschilderten Vor­fall keinen Anlass ent­deck­en, der mich annehmen ließe, hier sei Vor­satz im Spiel gewe­sen. Fahrläs­sigkeit wäre das richtige Wort gewe­sen, fahrläs­sige Tötung und Totschlag haben miteinan­der eben nur im Ergeb­nis eine Gemein­samkeit, näm­lich: Men­sch tot.

(Dies ist aus­drück­lich nur auf die deutsche Recht­slage bezo­gen, dass die ital­ienis­che da völ­lig anders ist oder dass SPIEGEL Online die ital­ienis­che über­haupt ken­nt, bezwei­fle ich allerd­ings.)

Ein Bon­mot zum Schluss: In der Mel­dung ste­ht “min­destens sieben Tote”, in der Über­schrift “acht Tote”. Ist eben so ziem­lich das gle­iche, mit so großen Zahlen hat man’s bei SPIEGEL Online genau so wenig wie mit Juris­dik­tion, aber schließlich ist’s Son­ntag, da wird man ja wohl mal …

Senfecke:

  1. Rrrrre­spekt, Alter. Aber Du hast nachgeschaut; das gildet nicht. Ander­er­seits hast Du damit gezeigt, juris­tis­ches Handw­erk zu beherrschen: Noch ist es Zeit, umzusat­teln.

  2. Ich habe nicht nachgeschaut, denn ich weiß ger­ade nicht, wo ich die ital­ienis­che Geset­zge­bung find­en kann.
    Ach nein, das Anwalt­sleben ist eine brot­lose Kun­st.

  3. Bei den Juris­ten erst recht nicht: Man bräuchte z. B. nur VW oder die Con­ti allein als Mandanten…das wären schöne Stre­itwerte und eine genü­gende Anzahl nicht nur arbeits­gerichtlich­er Ver­fahren.

  4. Die muss man aber erst mal haben.
    Außer­dem wären meine Vor­liebe für Rauschgift, File­shar­ing und Sarkas­mus ver­mut­lich nicht unbe­d­ingt meinem Ruf förder­lich, öchött.

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