(Der folgende Beitrag ist, wie auch der vorige, primär philosophischer Natur und kann fachlich inkorrekt sein.)
Noch eine sprachliche Eigenheit der deutschen Medien las ich gerade ebenfalls auf SPIEGEL Online:
Auf einer Landstraße in Kalabrien hat ein vermutlich unter Drogeneinfluss stehender Autofahrer mindestens sieben Menschen getötet. Bei einem Überholmanöver verlor er die Kontrolle über seinen Wagen und raste in eine Radfahrergruppe.
Betrachten wir diese Meldung allein aus der logischen Perspektive, so sehen wir folgenden Ablauf vor unserem geistigen Auge (stelle ich mir ja auch lustig vor, so ein geistiges Auge):
- Mensch nimmt Drogem
- Mensch setzt sich ans Steuer des Fahrzeugs
- Mensch fährt umher
- Mensch setzt zum Überholen an
- Mensch verliert die Kontrolle
- Fahrzeug fährt einige andere Verkehrsteilnehmer tot
Hier ist aber doch (außer der Frage, woher man bei SPIEGEL Online die Gewissheit nimmt, dass das Automobil “raste”, wenn doch aber eine normale Geschwindigkeit zum Leutetotfahren völlig genügt) der hervorgehobene Teil entscheidend:
Verliert ein Mensch die Kontrolle über ein Gerät, so ist er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dafür verantwortlich zu machen, was dieses Gerät, nunmehr unbedient, anrichtet. Man beachte meine Wortwahl: Keinesfalls hat der “vermutlich unter Drogeneinfluss stehende” Autofahrer — SPIEGEL Online schreibt das, als seien Leute, die außer Tabak und Alkohol auch anderen Rauschmitteln frönen, mindestens Kinderfresser — nämlich jemanden überfahren; der Vorgang des Überfahrens fand bereits ohne sein Zutun statt.
Somit ist doch aber auch das Vorhaben, den Fahrer wegen mehrfachen Totschlags anzuklagen, zumindest fragwürdig, denn das hat er nicht getan:
Totschlag (…) bezeichnet im Strafrecht eine Form der vorsätzlichen Tötung eines Menschen.
(Hervorhebung von mir.)
Ich bin kein Jurist und überzeugt davon, dass der hier mitunter kommentierende Jurist mir fachlich nicht zustimmen wird, aber ich kann in dem geschilderten Vorfall keinen Anlass entdecken, der mich annehmen ließe, hier sei Vorsatz im Spiel gewesen. Fahrlässigkeit wäre das richtige Wort gewesen, fahrlässige Tötung und Totschlag haben miteinander eben nur im Ergebnis eine Gemeinsamkeit, nämlich: Mensch tot.
(Dies ist ausdrücklich nur auf die deutsche Rechtslage bezogen, dass die italienische da völlig anders ist oder dass SPIEGEL Online die italienische überhaupt kennt, bezweifle ich allerdings.)
Ein Bonmot zum Schluss: In der Meldung steht “mindestens sieben Tote”, in der Überschrift “acht Tote”. Ist eben so ziemlich das gleiche, mit so großen Zahlen hat man’s bei SPIEGEL Online genau so wenig wie mit Jurisdiktion, aber schließlich ist’s Sonntag, da wird man ja wohl mal …

Rrrrrespekt, Alter. Aber Du hast nachgeschaut; das gildet nicht. Andererseits hast Du damit gezeigt, juristisches Handwerk zu beherrschen: Noch ist es Zeit, umzusatteln.
Ich habe nicht nachgeschaut, denn ich weiß gerade nicht, wo ich die italienische Gesetzgebung finden kann.
Ach nein, das Anwaltsleben ist eine brotlose Kunst.
Ach ja, ich vergaß, dass bei den Informatikern so richtig die Post abgeht.
Als Informatiker ist das Gehalt nicht abhängig von der Zahl der Kunden.
Bei den Juristen erst recht nicht: Man bräuchte z. B. nur VW oder die Conti allein als Mandanten…das wären schöne Streitwerte und eine genügende Anzahl nicht nur arbeitsgerichtlicher Verfahren.
Die muss man aber erst mal haben.
Außerdem wären meine Vorliebe für Rauschgift, Filesharing und Sarkasmus vermutlich nicht unbedingt meinem Ruf förderlich, öchött.