Unter dem im gegebenen Kontext brüllend komischen Titel “Wichtiger Erfolg für Datenschutz und Teilhabe” freut sich (Archivversion) der Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V. zumindest nicht ganz zu Unrecht:
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat letzte Woche entschieden: Die Pflicht zur Angabe von E‑Mail-Adresse oder Handynummer beim Kauf eines Bahntickets ist rechtswidrig! (…) Wir freuen uns sehr über dieses wichtige Signal für mehr Datenschutz, Wahlfreiheit und Teilhabe im öffentlichen Verkehr (…).
Jetzt gerade bindet die Seite, auf der diese Freude kommuniziert wird, Drittanbietergedöns von cdn.elementor.com, cdn.jsdelivr.net, cdnjs.cloudflare.com, fonts.googleapis.com, use.typekit.net und www.gstatic.com ein. Ich kommentiere das nicht. Ich stelle nur fest.

Froh zu sein bedarf es bekanntermaßen wenig, auch und gerade für ältere Menschen, die des Verkehrs, sei es nun in öffentlicher oder privater Form, in aller Regel nur noch recht selten teilhaftig werden und, vor allem im letzteren Falle, ohnehin das nehmen müssen, was sie kriegen oder, bestenfalls, bezahlen können. Von Wahlfreiheit kann da nur sehr eingeschränkt die Rede sein.
Da ist es eine Freude und gleichermaßen ein wichtiges Signal, wenn beim Kaffeekränzchen im Landesseniorenrat ein paar Cookies angereicht werden. Es müssen ja nicht immer selbstgebackene sein.
Was aber ist mit dem Deutschlandticket. Gilt das als Spar oder Super-Spar-Ticket?
Gibt es das jetzt als ausgedruckte Version für die Menschen, die kein Smartphone besitzen?