Im Bundestag ging es heiß her (Archivversion): Es sei eine „hitzige Debatte“ darüber geführt worden, ob die Verfügbarkeit von Informationen zu möglicher Abtreibung eines Kindes rechtlich eingeschränkt werden soll oder nicht. Nun halte ich nicht viel von Kindern und von der Frage, welche Geschlechter sie kriegen können und welche nicht, daher frage ich stattdessen folgendes: Wenn einer der beiden für die Nachwuchszeugung Verantwortlichen selbst darüber bestimmen darf, ob die Zeugung nachhaltig ausgetragen werden soll oder nicht, sollte es dem anderen Verantwortlichen, womöglich weder wissend noch wollend, dann nicht auch als Option freigestellt sein, jegliche Rechte (aber auch: Pflichten) an dem so entstandenen Nachwuchs per Unterschrift abzutreten?
Hirnfick 2.0
der Podcast ohne Ton
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