Vermutlich, um auf die wesentlichen Vorteile eines EU-Austritts Deutschlands hinzuweisen, wird in einschlägigen Medien – darunter „SPIEGEL ONLINE” – seit letzter Woche wieder einmal eine schon etwas ältere Meldung herumgereicht, die mir zu meinem Erstaunen bisher nicht begegnet war:
Der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA soll Autofahrer dazu bringen, Tempolimits einzuhalten. Die Technik ist ab Sommer 2022 für neue Fahrzeugtypen in der EU verpflichtend.
Wie soll er das machen? Klar – indem er US-amerikanischen Konzernen, die einen Großteil des Geldes mit den Bewegungsprofilen und persönlichen Daten ihrer „Kunden” verdienen, dauernd durchgibt, wo sich der „Kunde” gerade befindet:
Wenn ISA nicht in das Fahrzeug eingebaut ist, darf der Hersteller es nicht auf dem europäischen Markt verkaufen. Die Automobilhersteller müssten wählen, so TomTom, mit welchem Kamera- und Kartenanbieter sie bei der Bereitstellung dieser Technologie zusammenarbeiten wollen. Bislang gibt es entsprechende ISA-konforme Lösungen von Google (…) oder als Gemeinschaftsangebot von Here, Continental und Elektrobit sowie von TomTom[.]
Selten freute ich mich mehr, nicht über ein eigenes Auto zu verfügen. (Ich fände ohnehin keinen Parkplatz.)
Dennoch: Es ist nicht alles schlecht in Großbritannien.
Ich bin schockiert. Und wenn das wirklich wahr werden sollte, dann werde ich nicht wohl doch mehr in die IT Security einlernen. Jailbreak for Autos.
@Massimo: … und dann verlierst Du den Versicherungsschutz für dein Auto !!! (Die übliche Drohung an alle die es wagen noch selber Verantwortung zu übernehmen)
Ich weiß schon wo uns ISA hinführt: Noch mehr unfähige Menschen fühlen sich motiviert ein Auto zu bedienen. Und wenn ISA dann einmal ausfällt (schmutziges 30er Schild an einer Baustelle) ist das Geschrei groß und keiner will schuld sein. Genauso wie beim Herzinfakt, wenn der RTW zu spät kommt, weil ISA dem Fahrer nicht erlaubt hat mit 70 durch die Wohngebiete zu fahren.
Jop. Das mit der Versicherung könnte sicherlich zum Druckmittel werden. Wobei es die Diskussion mit den Fahrtenschreiben schon vor Jahren gab.
Aber du hast Recht. Wenn man anwältlich gegen Fehlentscheidungen vorgehen will, ist man wieder in der Vorleistungsschuld. Immer wieder beißen den Kleinen die Hunde.
Ein Hoch auf die Wahlfreiheit des Konsumenten! „Möchten Sie, dass Ihnen vor oder nach der Hinrichtung die Taschen geleert werden?”
Ob es wohl ausreichen würde, dem Richter eine Isakarte zu zeigen und zu demonstrieren, dass die in den Golf nicht reinpasst?
Habe den Blog heute erst gelesen.
Mich würde ja mal interessieren, ob das Teil so gut funktioniert, wie bei LKW.
Mitte der 90er mit riesigem Tamtam eingeführt, der nicht zu überwindende Geschwindigkeitsbegrenzer, kein LKW mehr schneller als 80 km/h, sogar mit Nachrüstpflicht für ältere Modelle. Ergebnis: 25 Jahre später kein LKW mehr mit weniger als 90 km/h unterwegs.