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	Kommentare zu: Anständige Anwohner gegen den Pfandterrorismus	</title>
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		Von: aquadraht		</title>
		<link>https://tuxproject.de/blog/2017/06/anstaendige-anwohner-gegen-den-pfandterrorismus/#comment-78608</link>

		<dc:creator><![CDATA[aquadraht]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Jun 2017 14:08:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Eigentlich sehe ich es so, dass das AG München gar nicht so verkehrt argumentiert, auch wenn die Überlegung des Lawblogs bezüglich der fehlenden Zueignungsabsicht gewiss Beachtung verdient. Vom Tatbestand her wird durchaus eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache vorliegen, und die Entnahme von Gegenständen (etwa auch abgelaufenen Lebensmitteln etc.) aus Containern als rechtswidrige Zueignung zählen. Zueignung heisst Besitz-, nicht notwendig Eigentumsübergang, auch wenn der Besitz nur dazu dient, die Sache dem Eigentümer, der dafür ein Pfand ausgelobt hat, zukommen zu lassen. 

Insofern erscheint es mir zielführender, die Handlung als Diebstahl einer geringwertigen Sache entsprechend 248a zu betrachten, die nur auf Antrag verfolgt wird. Der &quot;Schaden&quot; für die Recyclinggesellschaft liegt bei 18 Bierflaschen bei maximal 21-35Ct (6,75kg Altglas), eher weniger (Tonnenpreis von Altglas liegt bei 30-50€, wobei aber über zwei Drittel auf Transport und Sortierung entfällt). Ein öffentliches Interesse an einer solchen Verfolgung kann man in diesem Falle getrost verneinen, und ein Strafantrag der Recyclingfirma scheint nicht vorgelegen zu haben. So bekloppt sind nur die &quot;Anwohner&quot; und ein irrer Staatsanwalt, widerlich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich sehe ich es so, dass das AG München gar nicht so verkehrt argumentiert, auch wenn die Überlegung des Lawblogs bezüglich der fehlenden Zueignungsabsicht gewiss Beachtung verdient. Vom Tatbestand her wird durchaus eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache vorliegen, und die Entnahme von Gegenständen (etwa auch abgelaufenen Lebensmitteln etc.) aus Containern als rechtswidrige Zueignung zählen. Zueignung heisst Besitz‑, nicht notwendig Eigentumsübergang, auch wenn der Besitz nur dazu dient, die Sache dem Eigentümer, der dafür ein Pfand ausgelobt hat, zukommen zu lassen. </p>
<p>Insofern erscheint es mir zielführender, die Handlung als Diebstahl einer geringwertigen Sache entsprechend 248a zu betrachten, die nur auf Antrag verfolgt wird. Der “Schaden” für die Recyclinggesellschaft liegt bei 18 Bierflaschen bei maximal 21–35Ct (6,75kg Altglas), eher weniger (Tonnenpreis von Altglas liegt bei 30–50€, wobei aber über zwei Drittel auf Transport und Sortierung entfällt). Ein öffentliches Interesse an einer solchen Verfolgung kann man in diesem Falle getrost verneinen, und ein Strafantrag der Recyclingfirma scheint nicht vorgelegen zu haben. So bekloppt sind nur die “Anwohner” und ein irrer Staatsanwalt, widerlich.</p>
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		Von: ttk		</title>
		<link>https://tuxproject.de/blog/2017/06/anstaendige-anwohner-gegen-den-pfandterrorismus/#comment-78606</link>

		<dc:creator><![CDATA[ttk]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2017 15:38:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Interessant ist der Post vom Law Blog dazu. Ein Diebstahl ist nur ein Diebstahl, wenn eine Aneignungsabsicht vor liegt. Die Rentner wollen sich den Pfand aber mitnichten aneignen, sondern dem Eigentümer (der Getränkefirma) über das Pfand Stempel zurückgeben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Interessant ist der Post vom Law Blog dazu. Ein Diebstahl ist nur ein Diebstahl, wenn eine Aneignungsabsicht vor liegt. Die Rentner wollen sich den Pfand aber mitnichten aneignen, sondern dem Eigentümer (der Getränkefirma) über das Pfand Stempel zurückgeben.</p>
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